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Online-Tools
Online proben und unterrichten
Es besteht wohl Einigkeit darin, dass Onlineproben die echten, intensiven und geliebten Präsenzproben nicht ersetzen können. Und doch kann das Unterrichten über Entfernung mithilfe des Internets eine sehr gute Ergänzung zum normalen Präsenzunterricht sein und echte Vorteile bieten, auch nach Ende der Pandemie. Neben der Flexibilität und Ortsunabhängigkeit, können zum Beispiel andere Schwerpunkte gesetzt werden. Der oder die Spezialist*in für Obertongesang wohnt in New York? Es gibt keine*n Harfenlehrer*in in näherer Umgebung? Kein Problem! Die Reichweite des Internets eröffnet eine neue Welt der Möglichkeiten.
Darüber hinaus können viel mehr Menschen an musikalischen Angeboten teilnehmen, denen es vorher nicht möglich war. Ganz bestimmt ist es also sinnvoll, sich weiterhin mit dem Onlineproben zu befassen und es zu integrieren, damit man notfalls auch in schwierigen Zeiten proben oder unterrichten kann, ohne sich der Situation ausgeliefert zu fühlen und den Kontakt zueinander zu verlieren. Und nicht zuletzt sichern Online-Proben vielen Musikern, Chorleitern und Instrumentalisten die finanzielle Existenz, wenn Präsenzunterricht nicht möglich ist.
Die vergangenen Monate haben uns gezeigt, welche Herausforderungen das Onlineproben und -unterrichten mit sich bringt. Die größten Probleme, die sich beim Onlineproben ergeben, entstehen durch die Zeitverzögerung, auch Latenz genannt. Diese kann durch verschiedene Faktoren mehr oder weniger stark ausgeprägt sein. In diesem Video wird die Problematik der Latenz beim Onlinemusizieren sehr verständlich erklärt. Manche Programme ermöglichen mittlerweile ein nahezu latenzfreies Musizieren!
1. Allgemeine Informationen
Forschungsstelle Appmusik in Berlin
Eine sehr gute und umfangreiche Zusammenstellung von verschiedenen Videokonferenzsystemen, Programmen, Online-Plattformen und Apps, die das Onlinemusizieren miteinander möglich machen, findet sich auf der Seite der Forschungsstelle Appmusik, einer Einrichtung der Universität der Künste Berlin.
In dem Beitrag Gemeinsam online musizieren – Online-Musikplattformen zum Musizieren und zur kollaborativen Musikproduktion über Distanz wurden viele verschiedene Musikplattformen und Softwaresysteme gesammelt, die sich eignen. Ein guter Überblick also für all diejenigen, die sich erst einmal orientieren möchten, welche Optionen zur Verfügung stehen.
2. Programme
Jamulus
Jamulus arbeitet serverbasiert. Die Entfernung zum Server ist ausschlaggebend dafür, wie gut die Verbindung ist und sollte nicht mehr als 100 Km betragen. Jamulus arbeitet ohne Bild, also nur mit Tonübertragung. Um sich trotzdem sehen zu können, können die Programme Zoom oder Jitsi parallel dazugeschaltet und auf stumm gestellt werden.
Der Landesmusikrat hat zu dieser Open Source Software im Mai einen zweiteiligen Workshop angeboten, der auf sehr viel positive Resonanz stieß. Nähere Informationen unter (Jamulus – Workshop erfolgreich durchgeführt – Landesmusikrat Hamburg e. V. (lmr-hh.de). Darüber hinaus informiert der Workshopleiter Joe Völker auf seiner eigenen Homepage über Themen wie Ausstattung oder Vorgehensweise bei Inbetriebnahme der Software.
Chordirigent Adrian Emans (www.adrianemans.de) hat dem Landesmusikrat Hamburg freundlicherweise eine sehr detaillierte Anleitung und Anregungen zum digitalen Proben mit der Software Jamulus zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus bietet Youtube eine ganze Reihe von Tutorials und Best-Practice Beispielen mit und über Jamulus.
Der LMR hat sich verschiedene Videos angeschaut und empfiehlt folgende Auswahl:
- Ein sehr gut aufgebautes Tutorial für die Installation (sowohl für Mac als auch für Windows) stellt die Musikschule Hamm kostenlos zur Verfügung. Darüber hinaus wird in diesem Tutorial auch gezeigt, welche spezifischen Einstellungen im Programm gewählt werden müssen, um eine optimale Verbindung zum Musizieren herzustellen.
- Erste Schritte mit dem Programm und Anweisungen zur Latenzverbesserung bietet der Geiger Konrad in seinem englischsprachigen Video
- Ein weiteres informatives Einführungsvideo stellt der Musiker Dirk Linn zur Verfügung.
- Gitarrist David Addis zeigt in seinem englischsprachigen Video u.a. welches Equipment man benötigt, wie die einzelnen Teile verbunden werden müssen und wie die Software installiert wird.
- Ein gutes Best-Practice Beispiel einer Chorprobe des Chores “BonnVoice” unter der Leitung von Sven Frimont findet ihr hier Online-Chorprobe mit Jamulus – Chorprobe online
- Das Erzbistum Köln stellt unter www.musik-ebk.de/apps/cms_pico/pico/jamulus_wiki/ eine Einrichtungs- und Fehlerbehebungsanleitung zur Verfügung. Außerdem finden sich hier auch allgemeine und nützliche Informationen zur Software.
Sonobus
Eine Alternative zu Jamulus bietet das Programm Sonobus (www.sonobus.net). Bei diesem Programm werden die Audiodateien direkt zwischen den einzelnen Benutzern gesendet. Diese Form der Verbindung nennt sich peer-to-peer. Der Verbindungsserver wird nur verwendet, damit die Benutzer einer Gruppe sich finden können. Ähnlich wie bei Jamulus arbeitet Sonobus nur mit Audiodateien. Wenn man sich sehen möchte, können Programme wie Zoom oder Jitsi ergänzend eingesetzt werden.
Eine Einführung in die Software und Erläuterungen von spezifischen Einstellungsmöglichkeiten werden in diesem Video in englischer Sprache ohne deutschen Untertitel gegeben. Hilfreich kann auch dieses Sonobus Linux Client Installation – YouTube deutsche Tutorial sein.
Jacktrip
Jacktrip (www.jacktrip.org) ist eine Software, die Live-Performance von Musik über das Internet ermöglicht. Die Audiolatenz wird dabei drastisch reduziert, die Audioqualität bleibt jedoch erhalten. Jacktrip wurde an der Stanford Universität von Professor Chris Chafe und seinem Team entwickelt. Das Projekt kooperiert mit der Hochschule für Musik und Theater Hamburg unter der Leitung von Professor Georg Hajdu. Es ist für Linux, Mac OSX- oder Windows verfügbar.
Ein umfangreiches 16-teiliges Tutorial in englischer Sprache mit deutschem Untertitel bietet Jan Stoltenberg
Ein sehr beeindruckendes best-practice Beispiel haben die Streicher der Stanford Philharmonica aufgenommen www.vimeo.com/525206065/58155231b1
Digital stage
Digital stage ist eine Audio-Video-Konferenzschaltung für Kunst-, Musik- und Theaterensembles. Neben einer möglichst latenzfreien Verbindung legt Digital stage besonderen Wert auf eine sehr gute Klangqualität und -übertragung. Momentan werden 3 verschiedene Varianten (Digital stage web, Digital stage pc und Digital stage box) für verschiedene technische Voraussetzungen entwickelt. Das Projekt befindet sich in einigen Bereichen noch in der Testphase, an der man teilnehmen kann. Weitere Informationen auf der Homepage.
-> best practice Beispiel eines Streichquartetts.
Zoom, Skype und WhatsAPP
Gängige Videokonferenzsystem wie Zoom, Skype oder auch der Messenger Dienst WhatsApp sind ursprünglich nicht zum (gemeinsamen) Musizieren programmiert worden und eignen sich deshalb nur bedingt für Onlineproben, an denen mehr als zwei Personen beteiligt sind. Dennoch kann eine Umsetzung gelingen, wenn man die Unterrichtsmethoden anpasst und beispielsweise viel mit call & response arbeitet.
-> Doris Vetter, Präsidiumsmitglied des LMR Hamburg mit langjähriger Erfahrung als Chorleiterin, hat eine Anleitung (verlinkt mit der pdf Datei von Doris) geschrieben, wie Chorproben auch über Zoom gelingen können und was es zu beachten gilt.
-> Die Forschungsstelle Appmusik stellt die Umsetzung von Einzelunterricht für Instrumente und Gesang über Zoom und Skype ausführlich dar.
Siehe dazu www.forschungsstelle.appmusik.de/gesangs-und-instrumentalunterricht-ueber-skype-und-co und www.forschungsstelle.appmusik.de/kuenstlerischer-einzelunterricht-mit-zoom
-> Der Lugert-Verlag stellt ein Chorprobenbeispiel per Zoom zur Verfügung mit vielen schöne Gestaltungsideen.
-> Der Popchor aus Heidelberg, unter der Leitung von Christoph Engelsberger, hat bereits zu Beginn der Pandemie 2020 gezeigt, wie Onlineproben über Zoom gestaltet werden können.
Weitere Programme
Jamkazam (https://jamkazam.com/)
SoundJack (https://www.soundjack.eu/)
NuCorder (https://www.nucorder.fr/)
Audiomovers (https://audiomovers.com/wp/)
Sofasession (https://sofasession.tumblr.com/)
3. Vergleich verschiedener Programme
Die verschiedenen Programme, die auf dem Markt angeboten werden, haben Vor- und Nachteile. Einige sind kostenfrei, andere kostenpflichtig. Manche sind mehr, andere weniger benutzerfreundlich. Auch in der Klangübertragungsqualität gibt es Unterschiede.
Im Beitrag Online Musizieren und Unterrichten: JamKazam, Skype, Doozzoo, Zoom und Jitsi im Vergleich stellt der Musiker Christoph Miebach Vor- und Nachteile der genannten Programme dar und teilt seine persönlichen Erfahrungen.
Auch bei YouTube werden verschiedene Programme miteinander verglichen. In diesem Video www.youtube.com/watch?v=kq_iKJNJk88 geht es beispielsweise um Zoom, Skype, JamKazam und Jacktrip
Sander Visser gibt in diesem Video einen aktuellen Überblick über alle Programme, die sich für Onlineproben eignen. Unter anderem werden hier auch Jamulus, Jamkazam und Jacktrip kurz vorgestellt. Außerdem hat Visser die verschiedenen Softwareprogramme mit seiner Band auch ausprobiert und teilt in diesem Video seine Erfahrungen.
Fördermöglichkeiten
Öffentliche Fördermöglichkeiten in Hamburg
NEUSTART-Projektförderung für Ensembles
Ab sofort können sich Musikensembles mit einem NEUSTART-Projekt um eine Förderung von 2.000 bis max. 10.000 EUR beim BMCO bewerben. Gefördert werden Vorhaben, die in Pandemiezeiten ermutigend und beispielgebend für andere Ensembles wirken. Ziel der Projektförderung ist die Wiederbelebung der amateurmusikalischen Arbeit, insbesondere des Proben- und Konzertbetriebs. Alle Ergebnisse sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um als Beispiel und Inspiration zu dienen.
Optional kann die Förderung einer Zukunftswerkstatt beantragt werden: Das Angebot der Zukunftswerkstatt richtet sich an Chöre und Orchester, die durch den langen Lockdown bspw. von massivem Mitgliederschwund betroffen oder krisenbedingt nicht in der Lage sind, antragsreife Projektideen einzureichen. Im Rahmen eines moderierten Tages-Workshops können Ensembles mit methodisch geschulten Trainer*innen gezielt an Lösungsstrategien für den musikalischen Wiedereinstieg arbeiten.
Die Antragstellung ist vom 3. März 2021 bis zum 31. März 2021 möglich.
Die Antragsformulare und Förderrichtlinien zum Programm NEUSTART AMATEURMUSIK sowie ausführliche FAQ sind hier zu finden: bundesmusikverband.de/neustart
Musikstadtfonds
Ausschreibung zum jährlichen Musikstadtfonds 2021 gestartet
Hamburg ist Musikstadt und will es auch sein. Zu dieser Tradition gehören daher neben kulturellen Leuchttürmen vor allem die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene. Jetzt etwa wieder der Musikstadtfonds.
Um auch diese weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr bereit.
Der Musikstadtfonds verstärkt die Förderung der Freien Musikszene. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken.
Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In begründeten Ausnahmen und besonderer Exzellenz ist auch eine Förderung bis zu drei Jahren möglich. Jeder Antragsteller darf in einem Förderzeitraum nur einen Antrag für ein Projekt einreichen.
Die Behörde für Kultur und Medien setzt zur Auswahl der zu fördernden Projekte eine fachkompetente Jury ein. In dieser Jury sollen die Bereiche Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz vertreten sein. Die Jury entscheidet über die Vergabe der Mittel und empfiehlt ausgewählte Projekte zur Förderung.
Bewerbungen für den Musikstadtfonds 2022
NEU: Start der Ausschreibung: 15. April 2021
Bewerbungsschluss: 15. Juni 2021
Entscheidung: Oktober 2021
Die Lektüre der aktualisierten Musikstadtfonds-Förderrichtlinie (siehe Downloads) vor Antragstellung wird auch denen dringend empfohlen, die bereits erfolgreich Anträge gestellt haben. Bitte überprüfen Sie, ob Ihr geplantes Projekt mit der Förderrichtlinie kompatibel ist:
Nicht förderungsfähig und damit von der Förderung ausgeschlossen sind
- Tonträger, Druckwerke und Anschaffungen wie Instrumente und Equipment sowie der Ausbau oder die Herrichtung von Aufführungsorten und Übungsräumen
- die Produktion und Veröffentlichung von Bild- und Tonträgeraufnahmen außer bei unmittelbar auf das Projekt bezogenen Werbemaßnahmen
- reine Gastspiele
Online: Antragsverfahren
Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung vorzugsweise das Online-Antragsverfahren.
Hier finden Sie den Link zum Online-Antragsverfahren: serviceportal.hamburg.de
Offline: Projektanträge auf Papier
Projektanträge müssen auf dem aktuellen Antragsformular gestellt werden. Unter diesem Link finden Sie alle Antragsformulare und Rechtsgrundlagen:
Quelle: www.hamburg.de/bkm/musikstadtfonds
Behörde für Kultur und Medien
Um die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr bereit.
Der Musikstadtfonds verstärkt die Förderung der Freien Musikszene
Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Was wird gefördert?
- Konzerte
- Konzertreihen
- kleine Festivals
Die Behörde für Kultur und Medien setzt zur Auswahl der zu fördernden Projekte eine fachkompetente Jury ein. In dieser Jury sollen die Bereiche Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz vertreten sein. Die Jury entscheidet über die Vergabe der Mittel und empfiehlt ausgewählte Projekte zur Förderung.
Bewerbungen für den Musikstadtfonds 2021:
- Start der Ausschreibung: April 2020
- Bewerbungsschluss: Juni 2020
- Entscheidung: Oktober 2020
Nicht förderungsfähig und damit von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Tonträger, Druckwerke und Anschaffungen wie Instrumente und Equipment sowie der Ausbau oder die Herrichtung von Aufführungsorten und Übungsräumen
- die Produktion und Veröffentlichung von Bild- und Tonträgeraufnahmen außer bei unmittelbar auf das Projekt bezogenen Werbemaßnahmen
- reine Gastspiele
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/bkm/musikstadtfonds
Kontakt:
Stefan Peters
Tel.: 040 428 24-178
E-Mail: stefan.peters@bkm.hamburg.de
Projekfonds Kultur und Schule
Mit dem Projektfonds Kultur und Schule werden Kooperationsvorhaben in Hamburg gefördert. Jeweils im Frühjahr und Herbst stehen dafür 250.000 Euro zur Verfügung. Die geförderten Projekte sollen einen Impuls für eine nachhaltige Entwicklung der Schule geben.
Anträge stellen können:
Kultureinrichtungen und Kulturschaffende, die gemeinsam mit Hamburger Schulen Kulturprojekte durchführen wollen. Der*die Kooperationspartner*in muss der Antragsstellung zustimmen und eine*n Ansprechpartner*in stellen. Die antragsstellende Einrichtung darf nicht Teil der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg sein.
Gefördert werden:
- Vorhaben mit einer maximalen Förderlaufzeit von zwölf Monaten, die in Partnerschaft von Schulen und einem oder mehreren kooperierenden Kulturpartnern stattfinden und von denen ein Impuls für eine nachhaltige Entwicklung der Schule ausgeht. Die Projekte dürfen bei Antragsstellung noch nicht begonnen haben.
- Vorhaben in allen künstlerischen Sparten, allen Formaten und für alle Klassenstufen.
Die Fördersummen:
Die Fördersummen betragen mindestens 1.000 bis maximal 15.000 Euro. Darüber hinaus kann im Einzelfall für größere Projekte eine Förderung für die Dauer von bis zu drei Jahren beantragt werden. Dabei kann bei dreijähriger Laufzeit ein Förderbetrag von maximal 45.000 Euro über die gesamte Laufzeit bewilligt werden. Über die Vergabe der Fördersummen entscheidet eine Jury.
Förderungswürdige Ausgaben:
Entsprechend des eingereichten Kostenplans für alle im Rahmen des Vorhabens erforderlichen Sach- und Personalmittel und im Einklang mit den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (LHO FHH) (also keine laufenden Betriebs- und Personalkosten).
Es werden nur Ausgaben gefördert, die für die Durchführung des Projektes notwendig sind, in der Höhe wirtschaftlich bzw. angemessen sind und direkt durch das Projekt entstanden sind. Die Ausgaben müssen tatsächlich in Form von Zahlungsverkehr entstanden sein.
Förderrichtlinie des Projektfonds Kultur und Schule:
www.kinderundjugendkultur.info
Weitere Informationen & Antragstellung unter:
Hamburger Labelförderung
Das im engen Dialog mit der Branche entwickelte Förderprogramm der Hamburger Labelförderung dient dazu, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen, sowie den Künstleraufbau und die Attraktivität des Musikstandorts Hamburg und die Erwerbschancen innerhalb der Kreativwirtschaft zu verbessern. Mit der Förderung sollen Hamburger Labels bei Musikproduktionen unterstützt werden. Gefördert werden kann der eigentliche Produktionsprozess oder der Bereich Marketing/Promotion.
Weitere Informationen unter:
Live Concert Account
Die Förderung richtet sich an Musikclubs und Musikinitiativen mit festem Spielort in Hamburg, die seit mindestens einem Jahr vom derzeitigen Betreiber geführt werden und während dieser Zeit wenigstens fünf Monate lang für Publikumsverkehr geöffnet waren sowie jährlich mindestens 24 Livemusik-Konzerte veranstalten.
Weitere Informationen unter:
Music WorX
Der Music WorX Accelerator bietet jährlich bis zu drei Hamburger Gründerteams eine intensive professionelle Unterstützung und Entwicklungsperspektive ihres innovativen Geschäftsmodells. In einem komprimierten, dreimonatigen Programm werden die jungen Unternehmen finanziell gefördert und arbeiten intensiv und mit der Unterstützung von Expert*innen an der Weiterentwicklung ihrer Geschäftsidee.
Weitere Informationen unter:
Bezirksamt Altona
Voraussetzungen:
- Das Projekt muss im Bezirksamtsbereich Altona stattfinden.
- Die geförderten Maßnahmen sollen das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern bzw. ergänzen und erweitern.
- Durch die Aktivitäten soll die Kommunikation zwischen Einzelnen und Gruppen im Stadtteil gefördert werden.
- Die kulturellen Aktivitäten sollen das Image des Stadtteils verbessern und damit zu einer positiven Stadtentwicklung beitragen, die wiederum zu einem höheren Maß an Identifikation der Bewohner*innen mit dem Stadtteil führt.
- Unterstützt werden sollen die Eigenaktivitäten der Menschen im Stadtteil. Es sollen Schwellenängste im Umgang und in der Auseinandersetzung mit Kunst abgebaut und zu einer Zusammenarbeit mit Künstler*innen angeregt werden.
- Das Projekt muss eine deutliche Ausrichtung an eine Öffentlichkeit außerhalb der antragstellenden Gruppe haben und sich nicht nur auf Vereins- und Gruppenmitglieder beschränken.
Es können z.B. folgende Kulturbereiche gefördert werden:
- Förderung von Veranstaltungen regionaler Kulturvereine und Initiativen
- Förderung von Theater/Laiengruppen, einschließlich Theateraufführungen
- Förderung von Stadtteilfesten/Straßenfesten mit kulturellen Veranstaltungen
- Förderung von kulturellen Veranstaltungen, z.B. Ausstellungen, Lesungen, Vorträgen, Tanzprojekten etc.
Beantragung:
Bitte nutzen Sie die dafür vorgesehenen Antragsunterlagen, die Sie unter dem folgenden Link herunterladen können (Antrag, Erklärung zur Buchführung, ggf. Liste der Vertretungsberechtigten).
Bei allen geförderten Veranstaltungen ist ein Verwendungsnachweis (Abrechnung) mit einem Sachbericht und Einzelbelegen erforderlich, die nach der Prüfung zurückgesandt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung stadtteilkultureller Veranstaltungen besteht nicht.
Wurde mit dem Projekt bereits begonnen, kann es nicht mehr gefördert werden!
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/altona/finanzplanung/stadtteilkultur/
Kontakt:
Sebastian Wedemann
Tel.: 040 42811-1765/-2075
E-Mail: sebastian.wedemann@altona.hamburg.de
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Voraussetzungen:
- Das Projekt muss im Bezirksamtsbereich Hamburg-Mitte stattfinden.
- Das beantragte Projekt bereichert das kulturelle Leben im Stadtteil und trägt positiv zur Stadtentwicklung bei.
- Das beantragte Projekt trägt zur Verbesserung des Stadtteilimages bei.
- Die Kommunikation sowie die Kooperation zwischen unterschiedlichen kulturellen und sozialen Milieus im Stadtteil wird gefördert und die Teilhabechancen an gemeinsamen kulturellen sowie künstlerischen Aktivitäten werden erweitert.
- Schwellenängste im Umgang und in der Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur werden abgebaut und Anregungen zu einer kreativen Praxis, beispielsweise durch die Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern, gegeben.
- Die Eigenaktivitäten der Menschen im Stadtteil werden im Sinne einer kulturellen Selbstbehauptung unterstützt.
- Das Vorhaben richtet sich an die (Stadtteil-)Öffentlichkeit.
Es können beispielsweise folgende Kulturbereiche gefördert werden:
- Veranstaltungen (zum Beispiel Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen, Ausstellungen, Stadtteilfeste)
- Projekte und Produktionen, die einen erweiterten Zeitrahmen beanspruchen (Veranstaltungsreihen, Kooperationsveranstaltungen oder Ähnliches)
- Kooperationsveranstaltungen und Projekte, die auch in Schulen eingebunden sein können
- Stadtteil- und bezirksübergreifende Vorhaben, wie zum Beispiel Ringveranstaltungen
Beantragung:
Bitte benutzen Sie das dafür vorgesehene Antragsformular, welches Sie unter dem folgenden Link herunterladen oder sich vom Bezirksamt zusenden lassen können. Der schriftliche Antrag sollte mindestens acht Wochen vor Projektbeginn vorliegen.
Wurde mit dem Projekt bereits begonnen, kann es nicht mehr gefördert werden!
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/mitte/stadtteilkultur
Kontakt:
Marion Kohlstädt
Tel.: 040 42854-2561
E-Mail: marion.kohlstaedt@hamburg-mitte.hamburg.de
Bezirksamt Wandsbek
Das Projekt muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Förderung von Kommunikation und Kooperation zwischen unterschiedlichen kulturellen Milieus im Stadtteil unter Berücksichtigung der Teilhabechancen an gemeinsamen kulturellen Aktivitäten
- Abbau von Schwellenängsten im Umgang und in der Auseinandersetzung mit Kunst und Anregung zu eigener kreativer Praxis, zum Beispiel durch die Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern
- Unterstützung der Eigenaktivitäten der Menschen im Stadtteil im Sinne einer kulturellen Selbstbehauptung
- Ausrichtung an die (Stadtteil-) Öffentlichkeit
Gefördert werden können zum Beispiel:
- Theateraufführungen
- Konzerte
- Ausstellungen
- Lesungen
- Veranstaltungsreihen
Beantragung:
Anträge sind schriftlich inklusive Projektbeschreibung und ausgeglichenem Finanzierungsplan spätestens vier Wochen vor Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Sport und Kultur (HSK) im Bezirksamt Wandsbek in zweifacher Ausfertigung von einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben einzureichen.
Eine entsprechende Vorlaufzeit ist somit bei der Planung des Projektstarts zu berücksichtigen!
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/wandsbek/stadtteilkultur/foerderung
Kontakt:
Frau Schützmann
Tel.: 040 42881-2631
Frau Damerau
Tel.: 040 42881-2279
E-Mail: sr22-zuwendungen-inez@wandsbek.hamburg.de
E-Mail: stadtteilkultur@wandsbek.hamburg.de
Bezirksamt Eimsbüttel
Ziele:
- Förderung des künstlerischen Nachwuchses, der Eigeninitiative und Kreativität, verbunden mit Formen der Selbstorganisation
- Verbesserung der Möglichkeiten zwischenmenschlicher Kommunikation über Interessens-, Alters- und Nationalitätengrenzen hinweg
Der Bezirk Eimsbüttel unterstützt Stadtteilkultur auf der Ebene der Projekt- und Zentrenförderung und mit dem Kinderferienprogramm.
Beantragung:
Den Antrag auf Projektförderungen können Sie unter dem folgenden Link herunterladen.
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/eimsbuettel/soziale-stadtteilentwicklung/80306/stadtteilkultur
Kontakt:
Herr Mielke
Tel.: 040 42801-5523
E-Mail: zuwendungen@eimsbuettel.hamburg.de
Herr Eichhorn
Tel.: 040 42801-2249
E-Mail: matthias.eichhorn@eimsbuettel.hamburg.de
Bezirksamt Hamburg-Nord
Voraussetzungen:
- Die geförderten Maßnahmen sollen das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern.
- Durch die Aktivitäten sollen die Kommunikation und Kooperation der Menschen im Stadtteil gefördert werden.
- Die kulturellen Aktivitäten sollen das Image des Stadtteils verbessern und damit zu einer positiven Stadtentwicklung beitragen, die wiederum zu einem höheren Maß an Identifikation der Bewohner mit dem Stadtteil führt.
- Unterstützt werden sollen die Eigenaktivitäten der Bewohner im Stadtteil im Sinne einer kulturellen Selbstbehauptung. Ein Engagement des Antragstellers muss vor der Förderung erkennbar sein.
- Die geförderten Maßnahmen müssen im Stadtteil für jedermann zugänglich sein (Öffentlichkeit).
Wer kann Anträge stellen?
- Vereine
- Initiativen
- Gruppen
- Einzelpersonen, die in Kooperation mit lokalen Akteuren ein Projekt wie z.B. Konzerte, Theater, Lesungen, Ausstellungen, Veranstaltungsreihen, Stadtteilfeste oder Ähnliches durchführen wollen
Geplante Projekte können nur dann bezuschusst werden, wenn sie im Bereich des Bezirkes Hamburg-Nord stattfinden sollen und noch nicht begonnen wurden.
Das zu fördernde Projekt soll sowohl öffentlich und frei zugänglich sein als auch zur Bereicherung des Lebens im Stadtteil beitragen.
Beantragung:
Unter dem folgenden Link können Sie das Antragsformular, die Allgemeinen Nebenbestimmungen sowie die Datenschutzerklärung herunterladen. Dem Antragsformular fügen Sie bitte eine Projektbeschreibung bei.
Da Zuwendungen für bereits begonnene oder schon durchgeführte Projekte nicht bewilligt werden können, denken Sie bitte daran, den Antrag rechtzeitig einzureichen.
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/hamburg-nord/stadtteilkultur/4594194/projektfoerderung
Kontakt:
Susanne Kuckel
Tel.: 040 42804-2798
E-Mail: susanne.kuckel@hamburg-nord.hamburg.de
Bezirksamt Bergedorf
Voraussetzungen:
- Die Projekte sollen das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern.
- Die Projekte sollen das Stadtteilimage verbessern.
- Die Projekte sollen zu einer positiven Stadtteilentwicklung beitragen.
Wer kann Anträge stellen?
- Vereine
- Initiativen
- Gruppen
- Einzelpersonen, die möglichst in Kooperation mit lokalen Akteur*innen ein Projekt durchführen wollen
Danach können beispielhaft gefördert werden:
- Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen, Ausstellungen, Stadtteilfeste)
- Projekte und Produktionen, die einen etwas weiteren Zeitrahmen beanspruchen (z.B. Veranstaltungsreihen, Videoprojekte, Buchproduktionen)
- Stadtteil- und bezirksübergreifende Vorhaben (wie z.B. Ringveranstaltungen)
Beantragung:
Bitte beachten Sie, dass bereits begonnene bzw. durchgeführte Projekte nicht gefördert werden. Ein Projekt gilt als begonnen, sobald dafür entsprechende Verträge abgeschlossen oder Aufträge erteilt wurden. Anträge können jeweils zum 31. Oktober für das Folgejahr gestellt werden. Der Antrag kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden.
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/bergedorf/6717560/projektmittel
Kontakt:
Bezirksamt Bergedorf
Fachamt Sozialraummanagement
Tel.: 040 42891 2817
E-Mail: sozialraummanagement@bergedorf.hamburg.de
Bezirksamt Harburg
Ziele:
- Förderung des künstlerischen Nachwuchses, der Eigeninitiative und Kreativität, verbunden mit Formen der Selbstorganisation
- Verbesserung der Möglichkeiten zwischenmenschlicher Kommunikation über Interessen-, Alters- und Nationalitätsgrenzen hinweg
- Stärkung des Geschichtsbewusstseins und einer lokalen Öffentlichkeit zur Identifikation mit dem jeweiligen Stadtteil als Teil Hamburgs
- Förderung und Unterstützung von Kommunikations- und Freizeitzentren sowie Stabilisierung der lokalen Infrastruktur
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/harburg/kultur-kulturangelegenheiten
Kontakt:
Tel.: 040 42871-2520
E-Mail: Sozialraummanagement@harburg.hamburg.de
Sammelfonds für Bußgelder
In der bundesweit gültigen Strafprozessordnung ist die Möglichkeit vorgesehen, dass im Rahmen von Bewährungsauflagen und bei Einstellung von Strafverfahren eine Bußgeldzahlung zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung erfolgen kann. In Hamburg gibt es dafür den Sammelfonds für Bußgelder. Er setzt sich aus vier Fonds mit jeweils zehn Fördergebieten zusammen. Gerichte und Staatsanwaltschaften weisen den Fördergebieten Bußgelder zu, anstatt sie direkt an gemeinnützige Einrichtungen zu vergeben.
Was geschieht mit den Mitteln aus dem Sammelfonds für Bußgelder?
Jedem der vier Sammelfonds ist ein Verteilungsgremium zugeordnet, das sich jeweils aus einem Richter oder einer Richterin, einem Staatsanwalt oder einer Staatsanwältin, einem Vertreter oder einer Vertreterin der Justizbehörde sowie einem Vertreter oder einer Vertreterin der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zusammensetzt. Die Verteilungsgremien beschließen jeweils im Frühjahr und im Herbst jeden Jahres über die Verteilung der in den Fonds angesammelten Bußgelder.
Wer kann wie Zuweisungen von Bußgeldern beantragen?
Im Namen einer gemeinnützigen Einrichtung können Sie Anträge auf Zuweisung aus dem Sammelfonds für Bußgelder stellen, wenn Ihre Einrichtung dafür bei der Justizbehörde registriert ist.
Für die Teilnahme an den Bußgeldverteilungen müssen die Einrichtungen eine Bittschrift stellen. Die Bittschriften müssen schriftlich bis zum 28. Februar bzw. 31. August zu den Verteilungsterminen beim Sammelfonds für Bußgelder in der Justizbehörde eingereicht werden. Für jede Bußgeldverteilung ist eine neue Bittschrift einzureichen.
Worauf muss geachtet werden?
- Ihre Einrichtung muss einen gemeinnützigen Zweck verfolgen.
- Sie können einen Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid vorweisen.
Für die Registrierung Ihrer Einrichtung brauchen Sie:
- einen gültigen Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid beziehungsweise einen vorläufigen Bescheid (§ 60 AO),
- eine aktuelle Vereinssatzung,
- einen Vereins- (Handels-)registerauszug beziehungsweise ein Genehmigungsschreiben der Stiftungsaufsicht.
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/justizbehoerde/service/3810240/bussgeldfonds
Kontakt:
Tel.: 040 42843-3270
E-Mail: bussgeldfonds@justiz.hamburg.de
NEUSTART-Projektförderung für Ensembles
Ab sofort können sich Musikensembles mit einem NEUSTART-Projekt um eine Förderung von 2.000 bis max. 10.000 EUR beim BMCO bewerben. Gefördert werden Vorhaben, die in Pandemiezeiten ermutigend und beispielgebend für andere Ensembles wirken. Ziel der Projektförderung ist die Wiederbelebung der amateurmusikalischen Arbeit, insbesondere des Proben- und Konzertbetriebs. Alle Ergebnisse sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um als Beispiel und Inspiration zu dienen.
Optional kann die Förderung einer Zukunftswerkstatt beantragt werden: Das Angebot der Zukunftswerkstatt richtet sich an Chöre und Orchester, die durch den langen Lockdown bspw. von massivem Mitgliederschwund betroffen oder krisenbedingt nicht in der Lage sind, antragsreife Projektideen einzureichen. Im Rahmen eines moderierten Tages-Workshops können Ensembles mit methodisch geschulten Trainer*innen gezielt an Lösungsstrategien für den musikalischen Wiedereinstieg arbeiten.
Die Antragstellung ist vom 3. März 2021 bis zum 31. März 2021 möglich.
Die Antragsformulare und Förderrichtlinien zum Programm NEUSTART AMATEURMUSIK sowie ausführliche FAQ sind hier zu finden: bundesmusikverband.de/neustart
Musikstadtfonds
Ausschreibung zum jährlichen Musikstadtfonds 2021 gestartet
Hamburg ist Musikstadt und will es auch sein. Zu dieser Tradition gehören daher neben kulturellen Leuchttürmen vor allem die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene. Jetzt etwa wieder der Musikstadtfonds.
Um auch diese weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr bereit.
Der Musikstadtfonds verstärkt die Förderung der Freien Musikszene. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken.
Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In begründeten Ausnahmen und besonderer Exzellenz ist auch eine Förderung bis zu drei Jahren möglich. Jeder Antragsteller darf in einem Förderzeitraum nur einen Antrag für ein Projekt einreichen.
Die Behörde für Kultur und Medien setzt zur Auswahl der zu fördernden Projekte eine fachkompetente Jury ein. In dieser Jury sollen die Bereiche Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz vertreten sein. Die Jury entscheidet über die Vergabe der Mittel und empfiehlt ausgewählte Projekte zur Förderung.
Bewerbungen für den Musikstadtfonds 2022
NEU: Start der Ausschreibung: 15. April 2021
Bewerbungsschluss: 15. Juni 2021
Entscheidung: Oktober 2021
Die Lektüre der aktualisierten Musikstadtfonds-Förderrichtlinie (siehe Downloads) vor Antragstellung wird auch denen dringend empfohlen, die bereits erfolgreich Anträge gestellt haben. Bitte überprüfen Sie, ob Ihr geplantes Projekt mit der Förderrichtlinie kompatibel ist:
Nicht förderungsfähig und damit von der Förderung ausgeschlossen sind
- Tonträger, Druckwerke und Anschaffungen wie Instrumente und Equipment sowie der Ausbau oder die Herrichtung von Aufführungsorten und Übungsräumen
- die Produktion und Veröffentlichung von Bild- und Tonträgeraufnahmen außer bei unmittelbar auf das Projekt bezogenen Werbemaßnahmen
- reine Gastspiele
Online: Antragsverfahren
Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung vorzugsweise das Online-Antragsverfahren.
Hier finden Sie den Link zum Online-Antragsverfahren: serviceportal.hamburg.de
Offline: Projektanträge auf Papier
Projektanträge müssen auf dem aktuellen Antragsformular gestellt werden. Unter diesem Link finden Sie alle Antragsformulare und Rechtsgrundlagen:
Quelle: www.hamburg.de/bkm/musikstadtfonds
Behörde für Kultur und Medien
Um die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr bereit.
Der Musikstadtfonds verstärkt die Förderung der Freien Musikszene
Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Was wird gefördert?
- Konzerte
- Konzertreihen
- kleine Festivals
Die Behörde für Kultur und Medien setzt zur Auswahl der zu fördernden Projekte eine fachkompetente Jury ein. In dieser Jury sollen die Bereiche Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz vertreten sein. Die Jury entscheidet über die Vergabe der Mittel und empfiehlt ausgewählte Projekte zur Förderung.
Bewerbungen für den Musikstadtfonds 2021:
- Start der Ausschreibung: April 2020
- Bewerbungsschluss: Juni 2020
- Entscheidung: Oktober 2020
Nicht förderungsfähig und damit von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Tonträger, Druckwerke und Anschaffungen wie Instrumente und Equipment sowie der Ausbau oder die Herrichtung von Aufführungsorten und Übungsräumen
- die Produktion und Veröffentlichung von Bild- und Tonträgeraufnahmen außer bei unmittelbar auf das Projekt bezogenen Werbemaßnahmen
- reine Gastspiele
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/bkm/musikstadtfonds
Kontakt:
Stefan Peters
Tel.: 040 428 24-178
E-Mail: stefan.peters@bkm.hamburg.de
Projekfonds Kultur und Schule
Mit dem Projektfonds Kultur und Schule werden Kooperationsvorhaben in Hamburg gefördert. Jeweils im Frühjahr und Herbst stehen dafür 250.000 Euro zur Verfügung. Die geförderten Projekte sollen einen Impuls für eine nachhaltige Entwicklung der Schule geben.
Anträge stellen können:
Kultureinrichtungen und Kulturschaffende, die gemeinsam mit Hamburger Schulen Kulturprojekte durchführen wollen. Der*die Kooperationspartner*in muss der Antragsstellung zustimmen und eine*n Ansprechpartner*in stellen. Die antragsstellende Einrichtung darf nicht Teil der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg sein.
Gefördert werden:
- Vorhaben mit einer maximalen Förderlaufzeit von zwölf Monaten, die in Partnerschaft von Schulen und einem oder mehreren kooperierenden Kulturpartnern stattfinden und von denen ein Impuls für eine nachhaltige Entwicklung der Schule ausgeht. Die Projekte dürfen bei Antragsstellung noch nicht begonnen haben.
- Vorhaben in allen künstlerischen Sparten, allen Formaten und für alle Klassenstufen.
Die Fördersummen:
Die Fördersummen betragen mindestens 1.000 bis maximal 15.000 Euro. Darüber hinaus kann im Einzelfall für größere Projekte eine Förderung für die Dauer von bis zu drei Jahren beantragt werden. Dabei kann bei dreijähriger Laufzeit ein Förderbetrag von maximal 45.000 Euro über die gesamte Laufzeit bewilligt werden. Über die Vergabe der Fördersummen entscheidet eine Jury.
Förderungswürdige Ausgaben:
Entsprechend des eingereichten Kostenplans für alle im Rahmen des Vorhabens erforderlichen Sach- und Personalmittel und im Einklang mit den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (LHO FHH) (also keine laufenden Betriebs- und Personalkosten).
Es werden nur Ausgaben gefördert, die für die Durchführung des Projektes notwendig sind, in der Höhe wirtschaftlich bzw. angemessen sind und direkt durch das Projekt entstanden sind. Die Ausgaben müssen tatsächlich in Form von Zahlungsverkehr entstanden sein.
Förderrichtlinie des Projektfonds Kultur und Schule:
www.kinderundjugendkultur.info
Weitere Informationen & Antragstellung unter:
Hamburger Labelförderung
Das im engen Dialog mit der Branche entwickelte Förderprogramm der Hamburger Labelförderung dient dazu, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen, sowie den Künstleraufbau und die Attraktivität des Musikstandorts Hamburg und die Erwerbschancen innerhalb der Kreativwirtschaft zu verbessern. Mit der Förderung sollen Hamburger Labels bei Musikproduktionen unterstützt werden. Gefördert werden kann der eigentliche Produktionsprozess oder der Bereich Marketing/Promotion.
Weitere Informationen unter:
Live Concert Account
Die Förderung richtet sich an Musikclubs und Musikinitiativen mit festem Spielort in Hamburg, die seit mindestens einem Jahr vom derzeitigen Betreiber geführt werden und während dieser Zeit wenigstens fünf Monate lang für Publikumsverkehr geöffnet waren sowie jährlich mindestens 24 Livemusik-Konzerte veranstalten.
Weitere Informationen unter:
Music WorX
Der Music WorX Accelerator bietet jährlich bis zu drei Hamburger Gründerteams eine intensive professionelle Unterstützung und Entwicklungsperspektive ihres innovativen Geschäftsmodells. In einem komprimierten, dreimonatigen Programm werden die jungen Unternehmen finanziell gefördert und arbeiten intensiv und mit der Unterstützung von Expert*innen an der Weiterentwicklung ihrer Geschäftsidee.
Weitere Informationen unter:
Bezirksamt Altona
Voraussetzungen:
- Das Projekt muss im Bezirksamtsbereich Altona stattfinden.
- Die geförderten Maßnahmen sollen das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern bzw. ergänzen und erweitern.
- Durch die Aktivitäten soll die Kommunikation zwischen Einzelnen und Gruppen im Stadtteil gefördert werden.
- Die kulturellen Aktivitäten sollen das Image des Stadtteils verbessern und damit zu einer positiven Stadtentwicklung beitragen, die wiederum zu einem höheren Maß an Identifikation der Bewohner*innen mit dem Stadtteil führt.
- Unterstützt werden sollen die Eigenaktivitäten der Menschen im Stadtteil. Es sollen Schwellenängste im Umgang und in der Auseinandersetzung mit Kunst abgebaut und zu einer Zusammenarbeit mit Künstler*innen angeregt werden.
- Das Projekt muss eine deutliche Ausrichtung an eine Öffentlichkeit außerhalb der antragstellenden Gruppe haben und sich nicht nur auf Vereins- und Gruppenmitglieder beschränken.
Es können z.B. folgende Kulturbereiche gefördert werden:
- Förderung von Veranstaltungen regionaler Kulturvereine und Initiativen
- Förderung von Theater/Laiengruppen, einschließlich Theateraufführungen
- Förderung von Stadtteilfesten/Straßenfesten mit kulturellen Veranstaltungen
- Förderung von kulturellen Veranstaltungen, z.B. Ausstellungen, Lesungen, Vorträgen, Tanzprojekten etc.
Beantragung:
Bitte nutzen Sie die dafür vorgesehenen Antragsunterlagen, die Sie unter dem folgenden Link herunterladen können (Antrag, Erklärung zur Buchführung, ggf. Liste der Vertretungsberechtigten).
Bei allen geförderten Veranstaltungen ist ein Verwendungsnachweis (Abrechnung) mit einem Sachbericht und Einzelbelegen erforderlich, die nach der Prüfung zurückgesandt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung stadtteilkultureller Veranstaltungen besteht nicht.
Wurde mit dem Projekt bereits begonnen, kann es nicht mehr gefördert werden!
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/altona/finanzplanung/stadtteilkultur/
Kontakt:
Sebastian Wedemann
Tel.: 040 42811-1765/-2075
E-Mail: sebastian.wedemann@altona.hamburg.de
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Voraussetzungen:
- Das Projekt muss im Bezirksamtsbereich Hamburg-Mitte stattfinden.
- Das beantragte Projekt bereichert das kulturelle Leben im Stadtteil und trägt positiv zur Stadtentwicklung bei.
- Das beantragte Projekt trägt zur Verbesserung des Stadtteilimages bei.
- Die Kommunikation sowie die Kooperation zwischen unterschiedlichen kulturellen und sozialen Milieus im Stadtteil wird gefördert und die Teilhabechancen an gemeinsamen kulturellen sowie künstlerischen Aktivitäten werden erweitert.
- Schwellenängste im Umgang und in der Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur werden abgebaut und Anregungen zu einer kreativen Praxis, beispielsweise durch die Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern, gegeben.
- Die Eigenaktivitäten der Menschen im Stadtteil werden im Sinne einer kulturellen Selbstbehauptung unterstützt.
- Das Vorhaben richtet sich an die (Stadtteil-)Öffentlichkeit.
Es können beispielsweise folgende Kulturbereiche gefördert werden:
- Veranstaltungen (zum Beispiel Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen, Ausstellungen, Stadtteilfeste)
- Projekte und Produktionen, die einen erweiterten Zeitrahmen beanspruchen (Veranstaltungsreihen, Kooperationsveranstaltungen oder Ähnliches)
- Kooperationsveranstaltungen und Projekte, die auch in Schulen eingebunden sein können
- Stadtteil- und bezirksübergreifende Vorhaben, wie zum Beispiel Ringveranstaltungen
Beantragung:
Bitte benutzen Sie das dafür vorgesehene Antragsformular, welches Sie unter dem folgenden Link herunterladen oder sich vom Bezirksamt zusenden lassen können. Der schriftliche Antrag sollte mindestens acht Wochen vor Projektbeginn vorliegen.
Wurde mit dem Projekt bereits begonnen, kann es nicht mehr gefördert werden!
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/mitte/stadtteilkultur
Kontakt:
Marion Kohlstädt
Tel.: 040 42854-2561
E-Mail: marion.kohlstaedt@hamburg-mitte.hamburg.de
Bezirksamt Wandsbek
Das Projekt muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Förderung von Kommunikation und Kooperation zwischen unterschiedlichen kulturellen Milieus im Stadtteil unter Berücksichtigung der Teilhabechancen an gemeinsamen kulturellen Aktivitäten
- Abbau von Schwellenängsten im Umgang und in der Auseinandersetzung mit Kunst und Anregung zu eigener kreativer Praxis, zum Beispiel durch die Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern
- Unterstützung der Eigenaktivitäten der Menschen im Stadtteil im Sinne einer kulturellen Selbstbehauptung
- Ausrichtung an die (Stadtteil-) Öffentlichkeit
Gefördert werden können zum Beispiel:
- Theateraufführungen
- Konzerte
- Ausstellungen
- Lesungen
- Veranstaltungsreihen
Beantragung:
Anträge sind schriftlich inklusive Projektbeschreibung und ausgeglichenem Finanzierungsplan spätestens vier Wochen vor Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Sport und Kultur (HSK) im Bezirksamt Wandsbek in zweifacher Ausfertigung von einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben einzureichen.
Eine entsprechende Vorlaufzeit ist somit bei der Planung des Projektstarts zu berücksichtigen!
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/wandsbek/stadtteilkultur/foerderung
Kontakt:
Frau Schützmann
Tel.: 040 42881-2631
Frau Damerau
Tel.: 040 42881-2279
E-Mail: sr22-zuwendungen-inez@wandsbek.hamburg.de
E-Mail: stadtteilkultur@wandsbek.hamburg.de
Bezirksamt Eimsbüttel
Ziele:
- Förderung des künstlerischen Nachwuchses, der Eigeninitiative und Kreativität, verbunden mit Formen der Selbstorganisation
- Verbesserung der Möglichkeiten zwischenmenschlicher Kommunikation über Interessens-, Alters- und Nationalitätengrenzen hinweg
Der Bezirk Eimsbüttel unterstützt Stadtteilkultur auf der Ebene der Projekt- und Zentrenförderung und mit dem Kinderferienprogramm.
Beantragung:
Den Antrag auf Projektförderungen können Sie unter dem folgenden Link herunterladen.
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/eimsbuettel/soziale-stadtteilentwicklung/80306/stadtteilkultur
Kontakt:
Herr Mielke
Tel.: 040 42801-5523
E-Mail: zuwendungen@eimsbuettel.hamburg.de
Herr Eichhorn
Tel.: 040 42801-2249
E-Mail: matthias.eichhorn@eimsbuettel.hamburg.de
Bezirksamt Hamburg-Nord
Voraussetzungen:
- Die geförderten Maßnahmen sollen das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern.
- Durch die Aktivitäten sollen die Kommunikation und Kooperation der Menschen im Stadtteil gefördert werden.
- Die kulturellen Aktivitäten sollen das Image des Stadtteils verbessern und damit zu einer positiven Stadtentwicklung beitragen, die wiederum zu einem höheren Maß an Identifikation der Bewohner mit dem Stadtteil führt.
- Unterstützt werden sollen die Eigenaktivitäten der Bewohner im Stadtteil im Sinne einer kulturellen Selbstbehauptung. Ein Engagement des Antragstellers muss vor der Förderung erkennbar sein.
- Die geförderten Maßnahmen müssen im Stadtteil für jedermann zugänglich sein (Öffentlichkeit).
Wer kann Anträge stellen?
- Vereine
- Initiativen
- Gruppen
- Einzelpersonen, die in Kooperation mit lokalen Akteuren ein Projekt wie z.B. Konzerte, Theater, Lesungen, Ausstellungen, Veranstaltungsreihen, Stadtteilfeste oder Ähnliches durchführen wollen
Geplante Projekte können nur dann bezuschusst werden, wenn sie im Bereich des Bezirkes Hamburg-Nord stattfinden sollen und noch nicht begonnen wurden.
Das zu fördernde Projekt soll sowohl öffentlich und frei zugänglich sein als auch zur Bereicherung des Lebens im Stadtteil beitragen.
Beantragung:
Unter dem folgenden Link können Sie das Antragsformular, die Allgemeinen Nebenbestimmungen sowie die Datenschutzerklärung herunterladen. Dem Antragsformular fügen Sie bitte eine Projektbeschreibung bei.
Da Zuwendungen für bereits begonnene oder schon durchgeführte Projekte nicht bewilligt werden können, denken Sie bitte daran, den Antrag rechtzeitig einzureichen.
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/hamburg-nord/stadtteilkultur/4594194/projektfoerderung
Kontakt:
Susanne Kuckel
Tel.: 040 42804-2798
E-Mail: susanne.kuckel@hamburg-nord.hamburg.de
Bezirksamt Bergedorf
Voraussetzungen:
- Die Projekte sollen das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern.
- Die Projekte sollen das Stadtteilimage verbessern.
- Die Projekte sollen zu einer positiven Stadtteilentwicklung beitragen.
Wer kann Anträge stellen?
- Vereine
- Initiativen
- Gruppen
- Einzelpersonen, die möglichst in Kooperation mit lokalen Akteur*innen ein Projekt durchführen wollen
Danach können beispielhaft gefördert werden:
- Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen, Ausstellungen, Stadtteilfeste)
- Projekte und Produktionen, die einen etwas weiteren Zeitrahmen beanspruchen (z.B. Veranstaltungsreihen, Videoprojekte, Buchproduktionen)
- Stadtteil- und bezirksübergreifende Vorhaben (wie z.B. Ringveranstaltungen)
Beantragung:
Bitte beachten Sie, dass bereits begonnene bzw. durchgeführte Projekte nicht gefördert werden. Ein Projekt gilt als begonnen, sobald dafür entsprechende Verträge abgeschlossen oder Aufträge erteilt wurden. Anträge können jeweils zum 31. Oktober für das Folgejahr gestellt werden. Der Antrag kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden.
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/bergedorf/6717560/projektmittel
Kontakt:
Bezirksamt Bergedorf
Fachamt Sozialraummanagement
Tel.: 040 42891 2817
E-Mail: sozialraummanagement@bergedorf.hamburg.de
Bezirksamt Harburg
Ziele:
- Förderung des künstlerischen Nachwuchses, der Eigeninitiative und Kreativität, verbunden mit Formen der Selbstorganisation
- Verbesserung der Möglichkeiten zwischenmenschlicher Kommunikation über Interessen-, Alters- und Nationalitätsgrenzen hinweg
- Stärkung des Geschichtsbewusstseins und einer lokalen Öffentlichkeit zur Identifikation mit dem jeweiligen Stadtteil als Teil Hamburgs
- Förderung und Unterstützung von Kommunikations- und Freizeitzentren sowie Stabilisierung der lokalen Infrastruktur
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/harburg/kultur-kulturangelegenheiten
Kontakt:
Tel.: 040 42871-2520
E-Mail: Sozialraummanagement@harburg.hamburg.de
Sammelfonds für Bußgelder
In der bundesweit gültigen Strafprozessordnung ist die Möglichkeit vorgesehen, dass im Rahmen von Bewährungsauflagen und bei Einstellung von Strafverfahren eine Bußgeldzahlung zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung erfolgen kann. In Hamburg gibt es dafür den Sammelfonds für Bußgelder. Er setzt sich aus vier Fonds mit jeweils zehn Fördergebieten zusammen. Gerichte und Staatsanwaltschaften weisen den Fördergebieten Bußgelder zu, anstatt sie direkt an gemeinnützige Einrichtungen zu vergeben.
Was geschieht mit den Mitteln aus dem Sammelfonds für Bußgelder?
Jedem der vier Sammelfonds ist ein Verteilungsgremium zugeordnet, das sich jeweils aus einem Richter oder einer Richterin, einem Staatsanwalt oder einer Staatsanwältin, einem Vertreter oder einer Vertreterin der Justizbehörde sowie einem Vertreter oder einer Vertreterin der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zusammensetzt. Die Verteilungsgremien beschließen jeweils im Frühjahr und im Herbst jeden Jahres über die Verteilung der in den Fonds angesammelten Bußgelder.
Wer kann wie Zuweisungen von Bußgeldern beantragen?
Im Namen einer gemeinnützigen Einrichtung können Sie Anträge auf Zuweisung aus dem Sammelfonds für Bußgelder stellen, wenn Ihre Einrichtung dafür bei der Justizbehörde registriert ist.
Für die Teilnahme an den Bußgeldverteilungen müssen die Einrichtungen eine Bittschrift stellen. Die Bittschriften müssen schriftlich bis zum 28. Februar bzw. 31. August zu den Verteilungsterminen beim Sammelfonds für Bußgelder in der Justizbehörde eingereicht werden. Für jede Bußgeldverteilung ist eine neue Bittschrift einzureichen.
Worauf muss geachtet werden?
- Ihre Einrichtung muss einen gemeinnützigen Zweck verfolgen.
- Sie können einen Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid vorweisen.
Für die Registrierung Ihrer Einrichtung brauchen Sie:
- einen gültigen Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid beziehungsweise einen vorläufigen Bescheid (§ 60 AO),
- eine aktuelle Vereinssatzung,
- einen Vereins- (Handels-)registerauszug beziehungsweise ein Genehmigungsschreiben der Stiftungsaufsicht.
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/justizbehoerde/service/3810240/bussgeldfonds
Kontakt:
Tel.: 040 42843-3270
E-Mail: bussgeldfonds@justiz.hamburg.de
Weitere Fördermöglichkeiten
bundestag.de
miz.org
Organisationen und Einrichtungen im Bereich der Musikförderung
miz.org
Förderdatenbank des Bundes
In der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: Nutzen Sie die Suchfunktion und durchforsten Sie das aktuelle Förderangebot.
Weitere Informationen und die Förderdatenbank finden Sie unter:
Stiftungsfinder
Weitere Stiftungen finden Sie mit der Stiftungssuche des Bundesverbandes deutscher Stiftungen e. V. ist eine Online-Navigationshilfe zum deutschen Stiftungswesen. In der kostenlosen Stiftungssuche finden Sie rund 11.000 in Deutschland tätige Stiftungen.
Der Stiftungsfinder:
Finanzierungsfinder
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie mit dem Finanzierungsfinder der Hamburger Kreativgesellschaft. Hier finden Sie sowohl Förderungen von Stadt und Staat als auch Förderungen durch private und öffentliche Stiftungen und Vereine ergänzt durch Kredite, Darlehen und Beteiligungen, die für alle Branchen zur Verfügung stehen.
Der Finanzierungsfinder:
www.kreativgesellschaft.org/finanzierung/finanzierungsfinder
Unterstützung bei Ehrenamt und Engagement
„Musik für alle – in ganz Hamburg!“ – Musik als fester Bestandteil in unserer vielfältigen und diversen Stadtgesellschaft, das ist unsere Passion. Dieses Ziel erreichen wir nur gemeinschaftlich, mit vielen Akteur*innen und Mitstreiter*innen. Für die Musikszene Hamburgs und für den Landesmusikrat Hamburg ist das ehrenamtliche Engagement dabei ein wesentliches Element. Seit vielen Jahren schenken uns Ehrenamtliche ihr Wissen und ihre Zeit. Viele Projekte können nur durch ihr leidenschaftliches Engagement ermöglicht werden und das empfinden wir als große Bereicherung für unser Team und die Musikstadt Hamburg.
Vor Beginn einer ehrenamtlichen Tätigkeit, steht bei uns immer das Gespräch. Gemeinsam möchten wir mit unseren Zeit- und Wissensspender*innen herausfinden, wo die Interessen und Stärken liegen und welche Aufgaben und Bedarfe hierzu passen. Auch in welchem zeitlichen Volumen und mit welchem Schwerpunkt der- oder diejenige sich einbringen kann und möchte. Das kann regelmäßig oder unregelmäßig sein und das Arbeitsfeld von einer unterstützenden Tätigkeit in der Geschäftsstelle als auch bei den vielen unterschiedlichen Projekten des Landesmusikrats Hamburg sein.
Kommen Sie gern auf uns zu – wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
Weitere Informationen finden Sie auf: www.hamburg.de/engagementstrategie
Kontakt:

Sonia Mahnkopf
Referentin Engagement und Öffentlichkeitsarbeit
T: 040 285 33 86-16
mahnkopf@lmr-hh.de
Hamburger Engagementstrategie
Die Stärkung des ehrenamtlichen freiwilligen Engagements gehört zu den Zielen der Hamburger Engagementstrategie. Der Senat setzt damit auf die Menschen, die mit ihrem Engagement die Lebensqualität in der Stadt bereichern, das Zusammenleben aktiv gestalten, die eigene gesellschaftliche Teilhabe steigern und somit eine gelebte Demokratie praktizieren!
Die „Hamburger Strategie für freiwilliges Engagement 2020“ bildet die bestehenden Ansätze der Freiwilligenarbeit ab und gibt Impulse für eine Weiterentwicklung des freiwilligen Engagements in Hamburg. Ihr Schwerpunkt liegt in der Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen, die nun im Dialog zwischen Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Staat verbindlich umgesetzt und weiterentwickelt werden.
Die acht zentralen Ziele der Engagementstrategie lauten:
1. Engagement im Sozialraum ausbauen
2. Fortbildung und Supervision ausbauen
3. Chancen der Digitalisierung nutzen
4. Austausch und Vernetzung fördern
5. Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehrenamt verbessern
6. Wertschätzung für Engagierte deutlich erfahrbar machen
7. Im Engagement unterrepräsentierte Gruppen gezielter unterstützen
8. Wirtschaft stärker einbinden
Schwerpunkte Hamburger Engagementsstrategie im Jahr 2020 (Auswahl)
www.hamburg.de/engagementstrategie
Stärkung der Freiwilligenagenturen
Im aktuellen Jahr wird die staatliche Förderung der fünf Freiwilligenagenturen in den Bezirken Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf, Harburg und Altona fortgesetzt. Zudem werden deren jährlichen Zuwendungen ab 2021 verdoppelt. Mit dieser erhöhten Förderung soll ab dem kommenden Jahr auch das Aufgabenspektrum der Agenturen erweitert werden. Denn die Förderung des freiwilligen Engagements wird sich künftig noch stärker als bisher an den Bedarfen und Gegebenheiten vor Ort orientieren, so dass die Freiwilligenagenturen intensiver in die Quartiere hineinwirken sollen. Hierfür wird die BASFI in Abstimmung mit den Freiwilligenagenturen eine entsprechende Änderung der Regelungen für die Zuwendung vorbereiten.
Darüber hinaus wird im Sommer 2020 eine Öffentliche Bekanntgabe zur Förderung von je einer Freiwilligenagentur in den Bezirken Hamburg-Mitte und Eimsbüttel gemacht werden, damit es ab 2021 in allen sieben Bezirken je eine geförderte Freiwilligenagentur gibt. Dann soll es dazu auch eine Öffentlichkeitskampagne geben, um diese bekannter zu machen.
Gezielte Unterstützung von Menschen mit Migrationshintergrund
Der Hamburger Senat möchte die öffentliche Wahrnehmung des freiwilligen Engagements von Migrantenorganisationen erhöhen und deshalb entsprechende Angebote von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte stärken. Dazu soll die interkulturelle Öffnung bestehender Strukturen in der Engagementförderung mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen wie beispielsweise dem AKTIVOLI-Landesnetzwerk und Hamburger Stiftungen ab dem Mitte 2020 weiter vorangetrieben werden.
Niedrigschwellige Projektförderung für freiwillig Engagierte
Bereits mit Jahresbeginn wurde die Förderrichtlinie Forum Flüchtlingshilfe erweitert, sodass nun auch andere Freiwilligenprojekte, die sich für das gelingende Zusammenleben in unserer Stadt einsetzen, finanziell unterstützt werden. Im Verlauf des Jahres wird die BASFI in Abstimmung mit den Bezirksämtern die Förderverfahren aktualisieren, um auch mittelfristig feste Strukturen zu schaffen, durch die freiwillig Engagierte niedrigschwellig und möglichst unkompliziert in ihrer Arbeit unterstützt werden können.
Details hierzu finden Sie unter:
www.hamburg.de/forum-fluechtlingshilfe
Kostenfreie Räume für freiwillig Engagierte
Im Rahmen der fortgeschriebenen Strategie ist langfristig ein Haus des Engagements als Kompetenzzentrum und zentrale Anlaufstelle für freiwillig Engagierte in Hamburg vorgesehen. Dieses soll insbesondere kleine und mittlere Initiativen sowie große Träger, zivilgesellschaftliche und staatliche Akteur*innen des freiwilligen Engagements zusammenbringen, um Kooperationen anzuregen, Erfahrungsaustausch zu fördern und Fachwissen zu bündeln.
Bonusticket für Engagierte in den Freiwilligendiensten
Ab August 2020 können Auszubildende und Freiwilligendienstleistende für 30 Euro statt bisher rund 70 Euro monatlich im gesamten HVV-Bereich Bus und Bahn fahren. Da alle, die sich im Rahmen eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahrs oder in den Bundesfreiwilligendiensten engagieren, nur ein Taschengeld erhalten, ist das eine deutliche finanzielle Entlastung. Die Stadt Hamburg ermöglicht dieses Bonusticket durch einen Kostenzuschuss für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende.
Weitere Informationen unter:
Hamburger Nachweis über freiwilliges Engagement
Der Hamburger Nachweise über freiwilliges Engagement spricht den aktiven Menschen in Hamburg Dank und Anerkennung für ihre persönlich erbrachten Leistungen aus. Die im freiwilligen Engagement erworbenen Fähigkeiten sollen sichtbar werden und für berufliche Zwecke (Studien-, Ausbildungs- und Arbeitsplätze) genutzt werden können. Ein Rechtsanspruch, zum Beispiel auf bevorzugte Berücksichtigung bei einer Bewerbung, ist mit dem Hamburger Nachweis nicht verbunden.
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/hamburger-nachweis
Steuerliche Entlastung für freiwillige Engagierte
Die Finanzbehörde wird ihre Initiativen zur stärkeren steuerlichen Entlastung des freiwilligen Engagements und zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts in diesem Jahr auch auf Bundesebene weiter vorantreiben.
AKTIVOLI-Landesnetzwerk e.V.
Das AKTIVOLI-Landesnetzwerk macht sich stark für bürgerschaftliches Engagement in Hamburg und vor allem seine Sichtbarmachung, Aufwertung und Vernetzung. Es unterstützt Freiwillige, Freiwilligenorganisationen und -projekte, engagierte Firmen sowie Schulen und Hochschulen.
Weitere Informationen unter:
Die Aktivoli Freiwilligenakademie
Die AKTIVOLI-Freiwilligenakademie ist ein Projekt des AKTIVOLI-Landesnetzwerk Hamburg e.V. Sie hat das Ziel, Freiwilligen in und um Hamburg einen guten Überblick über Fortbildungsangebote zu bieten und freiwilliges Engagement zu fördern. Veröffentlicht werden Fortbildungs- und Reflexionsangebote für freiwillig Engagierte und Hauptamtliche. Zusätzlich will die Akademie Freiwillige und Hauptamtliche bei der Weiterentwicklung vor Ort beraten und unterstützen.
Weitere Informationen unter:
Aktivoli Freiwilligenbörse
In der Engagement-Datenbank der Hamburger Freiwilligenagenturen können sich Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, wo in Hamburg freiwillige Helferinnen und Helfer gesucht werden.
Die Freiwilligenbörse veröffentlicht zentral die Engagementmöglichkeiten vieler gemeinnütziger Vereine, Initiativen oder Organisationen. Diese können ihrerseits als Anbieter von Engagementangeboten zur Freiwilligenbörse Kontakt aufnehmen, um ihre Gesuche dort zu veröffentlichen.
Wer steht hinter der Internet-Freiwilligenbörse?
Die Internet-Freiwilligenbörse „freiwillig.ehrenamtlich.engagiert“ wird durch die Hamburger Freiwilligenagenturen des AKTIVOLI-Landesnetzwerkes betrieben.
Alle beteiligten Freiwilligenagenturen sind mit dem AKTIVOLI-Qualitätssiegel ausgezeichnet. Gefördert wird die Seite von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration.
Wo gibt es weitere Informationen?
In Hamburg unterstützen eine Reihe von Beratungsstellen engagierte Menschen mit Rat und Hilfe und vermitteln in die gewünschten Tätigkeitsfelder.
Weitere Informationen unter:
www.freiwillig.hamburg/ehrenamt-in-hamburg-finden-freiwillig-ehrenamtlich-engagieren
Mitglieder-Events auf unserer Website
Sie planen eine Veranstaltung oder Tagung rund um die Musik und sind Mitglied beim Landesmusikrat Hamburg? Dann können Sie Ihr Event auf unserer Website veröffentlichen. Nutzen Sie dafür unser Online-Formular. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hamburg klingt
Die Hamburger Musikszene im Überblick!
Musikalische Bildung in Hamburg
Hier erhalten Sie Informationen zu musikalischen Bildungsangeboten in Hamburg. Dazu gehören Schulen, die erweiterten Musikunterricht anbieten, Musikschulen im VdM, Hochschulen sowie Informationen zu Hamburger Orchestern, Chören und Ensembles, die sich als Förderungseinrichtungen für das instrumentale und vokale Ensemblemusizieren verstehen.
Allgemeinbildende Schulen mit Schwerpunkt Musik:
www.miz.org/suche_238_bdl6
Musikschulen im VdM:
www.miz.org/suche_239_bdl6
Weitere Musikschulen:
www.miz.org/suche_240_bdl6
Jugendorchester, -ensembles und -chöre auf Landesebene:
www.miz.org/suche_264_bdl6
Hochschule für Musik und Theater Hamburg:
www.hfmt-hamburg.de
Musikwissenschaftliches Institut Hamburg :
www.kulturwissenschaften.uni-hamburg.de/hm
www.kulturwissenschaften.uni-hamburg.de/sm
Forschung und Dokumentation in Hamburg
Öffentliche Musikbibliotheken:
www.miz.org/suche_246_bdl6
Wissenschaftliche Bibliotheken, Archive und Forschungsinstitute:
www.miz.org/suche_2503_bdl6
Musikmuseen und -ausstellungen:
www.miz.org/suche_2517_bdl6
Musikwirtschaft in Hamburg
Interessengemeinschaft Hamburger Musikwirtschaft e.V.:
www.musikwirtschaft.org
Hamburg Kreativ Gesellschaft:
www.kreativgesellschaft.org
Jazz in Hamburg
Jazz lebt! Jazz in Hamburg hat Tradition und beheimatet eine quirlige Szene. Das Genre lebt vom kulturellen Austausch, Jazz ist Begegnung, Improvisation und Miteinander. Die Stadt Hamburg beheimatet diverse Jazzfestivals: Elbjazz, Überjazz und Jazz Open sind internationale Leuchttürme mit Kultcharakter!
Hier finden Sie Informationen und Veranstaltungen zum Thema Jazz in Hamburg:
www.jazzbuero-hamburg.de
www.sued-kultur.de
www.jazzlab.info
www.jazzfederation.de
Clubs in Hamburg
Hamburg ist Musikstadt, Partystadt, Clubstadt! Die Hamburger Clubszene hat mit einer Vielzahl an Locations, Musikgenres und Livemusik eine Menge zu bieten.
Hier finden Sie mehr Informationen zur Vielfalt der Hamburger Clubszene:
clubkombinat.de/projekte/clubplan
Hier finden Sie das Programm von über 100 Clubs und Veranstaltern in Hamburg: Konzerte, Party und vieles mehr:
clubkombinat.de/veranstaltungskalender
Hier finden Sie Musik, Clubs und Bands in Hamburg:
Rock und Pop in Hamburg
Die Rock- und Pop-Musik hat in Hamburg eine lange Tradition. Nicht nur für die Beatles war Hamburg Sprungbrett zur Weltkarriere!
Hier finden Sie Informationen und Veranstaltungen zum Thema Rock & Pop in Hamburg:
Musicals in Hamburg
Hamburg ist die drittgrößte Musicalmetropole weltweit! Vom Dauerbrenner „König der Löwen“, über Neuzugang „Pretty Woman“ und das vorfreudig erwartete „Wicked“: Hamburg bietet eine Vielzahl an mitreißenden Songs, die Sie live erleben können.
Hier finden Sie Musical-Veranstaltungen in Hamburg:
Klassik in Hamburg
Von Klassik über Jazz, Rock, Pop bis hin zur Uraufführung: Elbphilharmonie, Laeiszhalle und Staatsoper bieten in Hamburg abwechslungsreiche Konzertreihen, Events und internationale Künstler*innen sowie Ensembles der Spitzenklasse. Die hanseatische Musikgeschichte reicht bis ins 17. Jahrhundert zurück. Und auch heute spielt Hamburg zukunftsgerichtet in der weltweiten Liga der klassischen Musik die erste Geige.