Fördermöglichkeiten
Öffentliche Fördermöglichkeiten in Hamburg
NEUSTART-Projektförderung für Ensembles
Ab sofort können sich Musikensembles mit einem NEUSTART-Projekt um eine Förderung von 2.000 bis max. 10.000 EUR beim BMCO bewerben. Gefördert werden Vorhaben, die in Pandemiezeiten ermutigend und beispielgebend für andere Ensembles wirken. Ziel der Projektförderung ist die Wiederbelebung der amateurmusikalischen Arbeit, insbesondere des Proben- und Konzertbetriebs. Alle Ergebnisse sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um als Beispiel und Inspiration zu dienen.
Optional kann die Förderung einer Zukunftswerkstatt beantragt werden: Das Angebot der Zukunftswerkstatt richtet sich an Chöre und Orchester, die durch den langen Lockdown bspw. von massivem Mitgliederschwund betroffen oder krisenbedingt nicht in der Lage sind, antragsreife Projektideen einzureichen. Im Rahmen eines moderierten Tages-Workshops können Ensembles mit methodisch geschulten Trainer*innen gezielt an Lösungsstrategien für den musikalischen Wiedereinstieg arbeiten.
Die Antragstellung ist vom 3. März 2021 bis zum 31. März 2021 möglich.
Die Antragsformulare und Förderrichtlinien zum Programm NEUSTART AMATEURMUSIK sowie ausführliche FAQ sind hier zu finden: bundesmusikverband.de/neustart
Musikstadtfonds
Ausschreibung zum jährlichen Musikstadtfonds 2021 gestartet
Hamburg ist Musikstadt und will es auch sein. Zu dieser Tradition gehören daher neben kulturellen Leuchttürmen vor allem die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene. Jetzt etwa wieder der Musikstadtfonds.Â
Um auch diese weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr bereit.Â
Der Musikstadtfonds verstärkt die Förderung der Freien Musikszene. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken.Â
Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In begründeten Ausnahmen und besonderer Exzellenz ist auch eine Förderung bis zu drei Jahren möglich. Jeder Antragsteller darf in einem Förderzeitraum nur einen Antrag für ein Projekt einreichen.Â
Die Behörde für Kultur und Medien setzt zur Auswahl der zu fördernden Projekte eine fachkompetente Jury ein. In dieser Jury sollen die Bereiche Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz vertreten sein. Die Jury entscheidet über die Vergabe der Mittel und empfiehlt ausgewählte Projekte zur Förderung.Â
Bewerbungen für den Musikstadtfonds 2022Â
NEU: Start der Ausschreibung: 15. April 2021Â
Bewerbungsschluss: 15. Juni 2021Â
Entscheidung: Oktober 2021Â
  Die Lektüre der aktualisierten Musikstadtfonds-Förderrichtlinie (siehe Downloads) vor Antragstellung wird auch denen dringend empfohlen, die bereits erfolgreich Anträge gestellt haben. Bitte überprüfen Sie, ob Ihr geplantes Projekt mit der Förderrichtlinie kompatibel ist:Â
Nicht förderungsfähig und damit von der Förderung ausgeschlossen sind  Â
- Tonträger, Druckwerke und Anschaffungen wie Instrumente und Equipment sowie der Ausbau oder die Herrichtung von Aufführungsorten und ÃœbungsräumenÂ
- die Produktion und Veröffentlichung von Bild- und Tonträgeraufnahmen außer bei unmittelbar auf das Projekt bezogenen WerbemaßnahmenÂ
- reine Gastspiele Â
Online: AntragsverfahrenÂ
Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung vorzugsweise das Online-Antragsverfahren. Â
Hier finden Sie den Link zum Online-Antragsverfahren:Â serviceportal.hamburg.deÂ
Offline: Projektanträge auf PapierÂ
Projektanträge müssen auf dem aktuellen Antragsformular gestellt werden. Unter diesem Link finden Sie alle Antragsformulare und Rechtsgrundlagen: Â
Quelle:Â www.hamburg.de/bkm/musikstadtfondsÂ
Behörde für Kultur und Medien
Um die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr bereit.
Der Musikstadtfonds verstärkt die Förderung der Freien Musikszene
Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Was wird gefördert?
- Konzerte
- Konzertreihen
- kleine Festivals
Die Behörde für Kultur und Medien setzt zur Auswahl der zu fördernden Projekte eine fachkompetente Jury ein. In dieser Jury sollen die Bereiche Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz vertreten sein. Die Jury entscheidet über die Vergabe der Mittel und empfiehlt ausgewählte Projekte zur Förderung.
Bewerbungen für den Musikstadtfonds 2021:
- Start der Ausschreibung: April 2020
- Bewerbungsschluss: Juni 2020
- Entscheidung: Oktober 2020
Nicht förderungsfähig und damit von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Tonträger, Druckwerke und Anschaffungen wie Instrumente und Equipment sowie der Ausbau oder die Herrichtung von Aufführungsorten und Übungsräumen
- die Produktion und Veröffentlichung von Bild- und Tonträgeraufnahmen außer bei unmittelbar auf das Projekt bezogenen Werbemaßnahmen
- reine Gastspiele
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/bkm/musikstadtfonds
Kontakt:
Stefan Peters
Tel.: 040 428 24-178
E-Mail: stefan.peters@bkm.hamburg.de
Projekfonds Kultur und Schule
Mit dem Projektfonds Kultur und Schule werden Kooperationsvorhaben in Hamburg gefördert. Jeweils im Frühjahr und Herbst stehen dafür 250.000 Euro zur Verfügung. Die geförderten Projekte sollen einen Impuls für eine nachhaltige Entwicklung der Schule geben.
Anträge stellen können:
Kultureinrichtungen und Kulturschaffende, die gemeinsam mit Hamburger Schulen Kulturprojekte durchführen wollen. Der*die Kooperationspartner*in muss der Antragsstellung zustimmen und eine*n Ansprechpartner*in stellen. Die antragsstellende Einrichtung darf nicht Teil der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg sein.
Gefördert werden:
- Vorhaben mit einer maximalen Förderlaufzeit von zwölf Monaten, die in Partnerschaft von Schulen und einem oder mehreren kooperierenden Kulturpartnern stattfinden und von denen ein Impuls für eine nachhaltige Entwicklung der Schule ausgeht. Die Projekte dürfen bei Antragsstellung noch nicht begonnen haben.
- Vorhaben in allen künstlerischen Sparten, allen Formaten und für alle Klassenstufen.
Die Fördersummen:
Die Fördersummen betragen mindestens 1.000 bis maximal 15.000 Euro. Darüber hinaus kann im Einzelfall für größere Projekte eine Förderung für die Dauer von bis zu drei Jahren beantragt werden. Dabei kann bei dreijähriger Laufzeit ein Förderbetrag von maximal 45.000 Euro über die gesamte Laufzeit bewilligt werden. Über die Vergabe der Fördersummen entscheidet eine Jury.
Förderungswürdige Ausgaben:
Entsprechend des eingereichten Kostenplans für alle im Rahmen des Vorhabens erforderlichen Sach- und Personalmittel und im Einklang mit den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (LHO FHH) (also keine laufenden Betriebs- und Personalkosten).
Es werden nur Ausgaben gefördert, die für die Durchführung des Projektes notwendig sind, in der Höhe wirtschaftlich bzw. angemessen sind und direkt durch das Projekt entstanden sind. Die Ausgaben müssen tatsächlich in Form von Zahlungsverkehr entstanden sein.
Förderrichtlinie des Projektfonds Kultur und Schule:
www.kinderundjugendkultur.info
Weitere Informationen & Antragstellung unter:
Hamburger Labelförderung
Das im engen Dialog mit der Branche entwickelte Förderprogramm der Hamburger Labelförderung dient dazu, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen, sowie den Künstleraufbau und die Attraktivität des Musikstandorts Hamburg und die Erwerbschancen innerhalb der Kreativwirtschaft zu verbessern. Mit der Förderung sollen Hamburger Labels bei Musikproduktionen unterstützt werden. Gefördert werden kann der eigentliche Produktionsprozess oder der Bereich Marketing/Promotion.
Weitere Informationen unter:
Live Concert Account
Die Förderung richtet sich an Musikclubs und Musikinitiativen mit festem Spielort in Hamburg, die seit mindestens einem Jahr vom derzeitigen Betreiber geführt werden und während dieser Zeit wenigstens fünf Monate lang für Publikumsverkehr geöffnet waren sowie jährlich mindestens 24 Livemusik-Konzerte veranstalten.
Weitere Informationen unter:
Music WorX
Der Music WorX Accelerator bietet jährlich bis zu drei Hamburger Gründerteams eine intensive professionelle Unterstützung und Entwicklungsperspektive ihres innovativen Geschäftsmodells. In einem komprimierten, dreimonatigen Programm werden die jungen Unternehmen finanziell gefördert und arbeiten intensiv und mit der Unterstützung von Expert*innen an der Weiterentwicklung ihrer Geschäftsidee.
Weitere Informationen unter:
Bezirksamt Altona
Voraussetzungen:
- Das Projekt muss im Bezirksamtsbereich Altona stattfinden.
- Die geförderten Maßnahmen sollen das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern bzw. ergänzen und erweitern.
- Durch die Aktivitäten soll die Kommunikation zwischen Einzelnen und Gruppen im Stadtteil gefördert werden.
- Die kulturellen Aktivitäten sollen das Image des Stadtteils verbessern und damit zu einer positiven Stadtentwicklung beitragen, die wiederum zu einem höheren Maß an Identifikation der Bewohner*innen mit dem Stadtteil führt.
- Unterstützt werden sollen die Eigenaktivitäten der Menschen im Stadtteil. Es sollen Schwellenängste im Umgang und in der Auseinandersetzung mit Kunst abgebaut und zu einer Zusammenarbeit mit Künstler*innen angeregt werden.
- Das Projekt muss eine deutliche Ausrichtung an eine Öffentlichkeit außerhalb der antragstellenden Gruppe haben und sich nicht nur auf Vereins- und Gruppenmitglieder beschränken.
Es können z.B. folgende Kulturbereiche gefördert werden:
- Förderung von Veranstaltungen regionaler Kulturvereine und Initiativen
- Förderung von Theater/Laiengruppen, einschließlich Theateraufführungen
- Förderung von Stadtteilfesten/Straßenfesten mit kulturellen Veranstaltungen
- Förderung von kulturellen Veranstaltungen, z.B. Ausstellungen, Lesungen, Vorträgen, Tanzprojekten etc.
Beantragung:
Bitte nutzen Sie die dafür vorgesehenen Antragsunterlagen, die Sie unter dem folgenden Link herunterladen können (Antrag, Erklärung zur Buchführung, ggf. Liste der Vertretungsberechtigten).
Bei allen geförderten Veranstaltungen ist ein Verwendungsnachweis (Abrechnung) mit einem Sachbericht und Einzelbelegen erforderlich, die nach der Prüfung zurückgesandt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung stadtteilkultureller Veranstaltungen besteht nicht.
Wurde mit dem Projekt bereits begonnen, kann es nicht mehr gefördert werden!
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/altona/finanzplanung/stadtteilkultur/
Kontakt:
Sebastian Wedemann
Tel.: 040 42811-1765/-2075
E-Mail: sebastian.wedemann@altona.hamburg.de
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Voraussetzungen:
- Das Projekt muss im Bezirksamtsbereich Hamburg-Mitte stattfinden.
- Das beantragte Projekt bereichert das kulturelle Leben im Stadtteil und trägt positiv zur Stadtentwicklung bei.
- Das beantragte Projekt trägt zur Verbesserung des Stadtteilimages bei.
- Die Kommunikation sowie die Kooperation zwischen unterschiedlichen kulturellen und sozialen Milieus im Stadtteil wird gefördert und die Teilhabechancen an gemeinsamen kulturellen sowie künstlerischen Aktivitäten werden erweitert.
- Schwellenängste im Umgang und in der Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur werden abgebaut und Anregungen zu einer kreativen Praxis, beispielsweise durch die Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern, gegeben.
- Die Eigenaktivitäten der Menschen im Stadtteil werden im Sinne einer kulturellen Selbstbehauptung unterstützt.
- Das Vorhaben richtet sich an die (Stadtteil-)Öffentlichkeit.
Es können beispielsweise folgende Kulturbereiche gefördert werden:
- Veranstaltungen (zum Beispiel Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen, Ausstellungen, Stadtteilfeste)
- Projekte und Produktionen, die einen erweiterten Zeitrahmen beanspruchen (Veranstaltungsreihen, Kooperationsveranstaltungen oder Ähnliches)
- Kooperationsveranstaltungen und Projekte, die auch in Schulen eingebunden sein können
- Stadtteil- und bezirksübergreifende Vorhaben, wie zum Beispiel Ringveranstaltungen
Beantragung:
Bitte benutzen Sie das dafür vorgesehene Antragsformular, welches Sie unter dem folgenden Link herunterladen oder sich vom Bezirksamt zusenden lassen können. Der schriftliche Antrag sollte mindestens acht Wochen vor Projektbeginn vorliegen.
Wurde mit dem Projekt bereits begonnen, kann es nicht mehr gefördert werden!
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/mitte/stadtteilkultur
Kontakt:
Marion Kohlstädt
Tel.: 040 42854-2561
E-Mail: marion.kohlstaedt@hamburg-mitte.hamburg.de
Bezirksamt Wandsbek
Das Projekt muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Förderung von Kommunikation und Kooperation zwischen unterschiedlichen kulturellen Milieus im Stadtteil unter Berücksichtigung der Teilhabechancen an gemeinsamen kulturellen Aktivitäten
- Abbau von Schwellenängsten im Umgang und in der Auseinandersetzung mit Kunst und Anregung zu eigener kreativer Praxis, zum Beispiel durch die Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern
- Unterstützung der Eigenaktivitäten der Menschen im Stadtteil im Sinne einer kulturellen Selbstbehauptung
- Ausrichtung an die (Stadtteil-) Öffentlichkeit
Gefördert werden können zum Beispiel:
- Theateraufführungen
- Konzerte
- Ausstellungen
- Lesungen
- Veranstaltungsreihen
Beantragung:
Anträge sind schriftlich inklusive Projektbeschreibung und ausgeglichenem Finanzierungsplan spätestens vier Wochen vor Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Sport und Kultur (HSK) im Bezirksamt Wandsbek in zweifacher Ausfertigung von einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben einzureichen.
Eine entsprechende Vorlaufzeit ist somit bei der Planung des Projektstarts zu berücksichtigen!
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/wandsbek/stadtteilkultur/foerderung
Kontakt:
Frau Schützmann
Tel.: 040 42881-2631
Frau Damerau
Tel.: 040 42881-2279
E-Mail: sr22-zuwendungen-inez@wandsbek.hamburg.de
E-Mail: stadtteilkultur@wandsbek.hamburg.de
Bezirksamt Eimsbüttel
Ziele:
- Förderung des künstlerischen Nachwuchses, der Eigeninitiative und Kreativität, verbunden mit Formen der Selbstorganisation
- Verbesserung der Möglichkeiten zwischenmenschlicher Kommunikation über Interessens-, Alters- und Nationalitätengrenzen hinweg
Der Bezirk Eimsbüttel unterstützt Stadtteilkultur auf der Ebene der Projekt- und Zentrenförderung und mit dem Kinderferienprogramm.
Beantragung:
Den Antrag auf Projektförderungen können Sie unter dem folgenden Link herunterladen.
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/eimsbuettel/soziale-stadtteilentwicklung/80306/stadtteilkultur
Kontakt:
Herr Mielke
Tel.: 040 42801-5523
E-Mail: zuwendungen@eimsbuettel.hamburg.de
Herr Eichhorn
Tel.: 040 42801-2249
E-Mail: matthias.eichhorn@eimsbuettel.hamburg.de
Bezirksamt Hamburg-Nord
Voraussetzungen:
- Die geförderten Maßnahmen sollen das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern.
- Durch die Aktivitäten sollen die Kommunikation und Kooperation der Menschen im Stadtteil gefördert werden.
- Die kulturellen Aktivitäten sollen das Image des Stadtteils verbessern und damit zu einer positiven Stadtentwicklung beitragen, die wiederum zu einem höheren Maß an Identifikation der Bewohner mit dem Stadtteil führt.
- Unterstützt werden sollen die Eigenaktivitäten der Bewohner im Stadtteil im Sinne einer kulturellen Selbstbehauptung. Ein Engagement des Antragstellers muss vor der Förderung erkennbar sein.
- Die geförderten Maßnahmen müssen im Stadtteil für jedermann zugänglich sein (Öffentlichkeit).
Wer kann Anträge stellen?
- Vereine
- Initiativen
- Gruppen
- Einzelpersonen, die in Kooperation mit lokalen Akteuren ein Projekt wie z.B. Konzerte, Theater, Lesungen, Ausstellungen, Veranstaltungsreihen, Stadtteilfeste oder Ähnliches durchführen wollen
Geplante Projekte können nur dann bezuschusst werden, wenn sie im Bereich des Bezirkes Hamburg-Nord stattfinden sollen und noch nicht begonnen wurden.
Das zu fördernde Projekt soll sowohl öffentlich und frei zugänglich sein als auch zur Bereicherung des Lebens im Stadtteil beitragen.
Beantragung:
Unter dem folgenden Link können Sie das Antragsformular, die Allgemeinen Nebenbestimmungen sowie die Datenschutzerklärung herunterladen. Dem Antragsformular fügen Sie bitte eine Projektbeschreibung bei.
Da Zuwendungen für bereits begonnene oder schon durchgeführte Projekte nicht bewilligt werden können, denken Sie bitte daran, den Antrag rechtzeitig einzureichen.
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/hamburg-nord/stadtteilkultur/4594194/projektfoerderung
Kontakt:
Susanne Kuckel
Tel.: 040 42804-2798
E-Mail: susanne.kuckel@hamburg-nord.hamburg.de
Bezirksamt Bergedorf
Voraussetzungen:
- Die Projekte sollen das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern.
- Die Projekte sollen das Stadtteilimage verbessern.
- Die Projekte sollen zu einer positiven Stadtteilentwicklung beitragen.
Wer kann Anträge stellen?
- Vereine
- Initiativen
- Gruppen
- Einzelpersonen, die möglichst in Kooperation mit lokalen Akteur*innen ein Projekt durchführen wollen
Danach können beispielhaft gefördert werden:
- Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen, Ausstellungen, Stadtteilfeste)
- Projekte und Produktionen, die einen etwas weiteren Zeitrahmen beanspruchen (z.B. Veranstaltungsreihen, Videoprojekte, Buchproduktionen)
- Stadtteil- und bezirksübergreifende Vorhaben (wie z.B. Ringveranstaltungen)
Beantragung:
Bitte beachten Sie, dass bereits begonnene bzw. durchgeführte Projekte nicht gefördert werden. Ein Projekt gilt als begonnen, sobald dafür entsprechende Verträge abgeschlossen oder Aufträge erteilt wurden. Anträge können jeweils zum 31. Oktober für das Folgejahr gestellt werden. Der Antrag kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden.
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/bergedorf/6717560/projektmittel
Kontakt:
Bezirksamt Bergedorf
Fachamt Sozialraummanagement
Tel.: 040 42891 2817
E-Mail: sozialraummanagement@bergedorf.hamburg.de
Bezirksamt Harburg
Ziele:
- Förderung des künstlerischen Nachwuchses, der Eigeninitiative und Kreativität, verbunden mit Formen der Selbstorganisation
- Verbesserung der Möglichkeiten zwischenmenschlicher Kommunikation über Interessen-, Alters- und Nationalitätsgrenzen hinweg
- Stärkung des Geschichtsbewusstseins und einer lokalen Öffentlichkeit zur Identifikation mit dem jeweiligen Stadtteil als Teil Hamburgs
- Förderung und Unterstützung von Kommunikations- und Freizeitzentren sowie Stabilisierung der lokalen Infrastruktur
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/harburg/kultur-kulturangelegenheiten
Kontakt:
Tel.: 040 42871-2520
E-Mail: Sozialraummanagement@harburg.hamburg.de
Sammelfonds für Bußgelder
In der bundesweit gültigen Strafprozessordnung ist die Möglichkeit vorgesehen, dass im Rahmen von Bewährungsauflagen und bei Einstellung von Strafverfahren eine Bußgeldzahlung zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung erfolgen kann. In Hamburg gibt es dafür den Sammelfonds für Bußgelder. Er setzt sich aus vier Fonds mit jeweils zehn Fördergebieten zusammen. Gerichte und Staatsanwaltschaften weisen den Fördergebieten Bußgelder zu, anstatt sie direkt an gemeinnützige Einrichtungen zu vergeben.
Was geschieht mit den Mitteln aus dem Sammelfonds für Bußgelder?
Jedem der vier Sammelfonds ist ein Verteilungsgremium zugeordnet, das sich jeweils aus einem Richter oder einer Richterin, einem Staatsanwalt oder einer Staatsanwältin, einem Vertreter oder einer Vertreterin der Justizbehörde sowie einem Vertreter oder einer Vertreterin der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zusammensetzt. Die Verteilungsgremien beschließen jeweils im Frühjahr und im Herbst jeden Jahres über die Verteilung der in den Fonds angesammelten Bußgelder.
Wer kann wie Zuweisungen von Bußgeldern beantragen?
Im Namen einer gemeinnützigen Einrichtung können Sie Anträge auf Zuweisung aus dem Sammelfonds für Bußgelder stellen, wenn Ihre Einrichtung dafür bei der Justizbehörde registriert ist.
Für die Teilnahme an den Bußgeldverteilungen müssen die Einrichtungen eine Bittschrift stellen. Die Bittschriften müssen schriftlich bis zum 28. Februar bzw. 31. August zu den Verteilungsterminen beim Sammelfonds für Bußgelder in der Justizbehörde eingereicht werden. Für jede Bußgeldverteilung ist eine neue Bittschrift einzureichen.
Worauf muss geachtet werden?
- Ihre Einrichtung muss einen gemeinnützigen Zweck verfolgen.
- Sie können einen Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid vorweisen.
Für die Registrierung Ihrer Einrichtung brauchen Sie:
- einen gültigen Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid beziehungsweise einen vorläufigen Bescheid (§ 60 AO),
- eine aktuelle Vereinssatzung,
- einen Vereins- (Handels-)registerauszug beziehungsweise ein Genehmigungsschreiben der Stiftungsaufsicht.
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/justizbehoerde/service/3810240/bussgeldfonds
Kontakt:
Tel.: 040 42843-3270
E-Mail: bussgeldfonds@justiz.hamburg.de
NEUSTART-Projektförderung für Ensembles
Ab sofort können sich Musikensembles mit einem NEUSTART-Projekt um eine Förderung von 2.000 bis max. 10.000 EUR beim BMCO bewerben. Gefördert werden Vorhaben, die in Pandemiezeiten ermutigend und beispielgebend für andere Ensembles wirken. Ziel der Projektförderung ist die Wiederbelebung der amateurmusikalischen Arbeit, insbesondere des Proben- und Konzertbetriebs. Alle Ergebnisse sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um als Beispiel und Inspiration zu dienen.
Optional kann die Förderung einer Zukunftswerkstatt beantragt werden: Das Angebot der Zukunftswerkstatt richtet sich an Chöre und Orchester, die durch den langen Lockdown bspw. von massivem Mitgliederschwund betroffen oder krisenbedingt nicht in der Lage sind, antragsreife Projektideen einzureichen. Im Rahmen eines moderierten Tages-Workshops können Ensembles mit methodisch geschulten Trainer*innen gezielt an Lösungsstrategien für den musikalischen Wiedereinstieg arbeiten.
Die Antragstellung ist vom 3. März 2021 bis zum 31. März 2021 möglich.
Die Antragsformulare und Förderrichtlinien zum Programm NEUSTART AMATEURMUSIK sowie ausführliche FAQ sind hier zu finden: bundesmusikverband.de/neustart
Musikstadtfonds
Ausschreibung zum jährlichen Musikstadtfonds 2021 gestartet
Hamburg ist Musikstadt und will es auch sein. Zu dieser Tradition gehören daher neben kulturellen Leuchttürmen vor allem die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene. Jetzt etwa wieder der Musikstadtfonds.Â
Um auch diese weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr bereit.Â
Der Musikstadtfonds verstärkt die Förderung der Freien Musikszene. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken.Â
Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In begründeten Ausnahmen und besonderer Exzellenz ist auch eine Förderung bis zu drei Jahren möglich. Jeder Antragsteller darf in einem Förderzeitraum nur einen Antrag für ein Projekt einreichen.Â
Die Behörde für Kultur und Medien setzt zur Auswahl der zu fördernden Projekte eine fachkompetente Jury ein. In dieser Jury sollen die Bereiche Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz vertreten sein. Die Jury entscheidet über die Vergabe der Mittel und empfiehlt ausgewählte Projekte zur Förderung.Â
Bewerbungen für den Musikstadtfonds 2022Â
NEU: Start der Ausschreibung: 15. April 2021Â
Bewerbungsschluss: 15. Juni 2021Â
Entscheidung: Oktober 2021Â
  Die Lektüre der aktualisierten Musikstadtfonds-Förderrichtlinie (siehe Downloads) vor Antragstellung wird auch denen dringend empfohlen, die bereits erfolgreich Anträge gestellt haben. Bitte überprüfen Sie, ob Ihr geplantes Projekt mit der Förderrichtlinie kompatibel ist:Â
Nicht förderungsfähig und damit von der Förderung ausgeschlossen sind  Â
- Tonträger, Druckwerke und Anschaffungen wie Instrumente und Equipment sowie der Ausbau oder die Herrichtung von Aufführungsorten und ÃœbungsräumenÂ
- die Produktion und Veröffentlichung von Bild- und Tonträgeraufnahmen außer bei unmittelbar auf das Projekt bezogenen WerbemaßnahmenÂ
- reine Gastspiele Â
Online: AntragsverfahrenÂ
Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung vorzugsweise das Online-Antragsverfahren. Â
Hier finden Sie den Link zum Online-Antragsverfahren:Â serviceportal.hamburg.deÂ
Offline: Projektanträge auf PapierÂ
Projektanträge müssen auf dem aktuellen Antragsformular gestellt werden. Unter diesem Link finden Sie alle Antragsformulare und Rechtsgrundlagen: Â
Quelle:Â www.hamburg.de/bkm/musikstadtfondsÂ
Behörde für Kultur und Medien
Um die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr bereit.
Der Musikstadtfonds verstärkt die Förderung der Freien Musikszene
Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Was wird gefördert?
- Konzerte
- Konzertreihen
- kleine Festivals
Die Behörde für Kultur und Medien setzt zur Auswahl der zu fördernden Projekte eine fachkompetente Jury ein. In dieser Jury sollen die Bereiche Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz vertreten sein. Die Jury entscheidet über die Vergabe der Mittel und empfiehlt ausgewählte Projekte zur Förderung.
Bewerbungen für den Musikstadtfonds 2021:
- Start der Ausschreibung: April 2020
- Bewerbungsschluss: Juni 2020
- Entscheidung: Oktober 2020
Nicht förderungsfähig und damit von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Tonträger, Druckwerke und Anschaffungen wie Instrumente und Equipment sowie der Ausbau oder die Herrichtung von Aufführungsorten und Übungsräumen
- die Produktion und Veröffentlichung von Bild- und Tonträgeraufnahmen außer bei unmittelbar auf das Projekt bezogenen Werbemaßnahmen
- reine Gastspiele
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/bkm/musikstadtfonds
Kontakt:
Stefan Peters
Tel.: 040 428 24-178
E-Mail: stefan.peters@bkm.hamburg.de
Projekfonds Kultur und Schule
Mit dem Projektfonds Kultur und Schule werden Kooperationsvorhaben in Hamburg gefördert. Jeweils im Frühjahr und Herbst stehen dafür 250.000 Euro zur Verfügung. Die geförderten Projekte sollen einen Impuls für eine nachhaltige Entwicklung der Schule geben.
Anträge stellen können:
Kultureinrichtungen und Kulturschaffende, die gemeinsam mit Hamburger Schulen Kulturprojekte durchführen wollen. Der*die Kooperationspartner*in muss der Antragsstellung zustimmen und eine*n Ansprechpartner*in stellen. Die antragsstellende Einrichtung darf nicht Teil der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg sein.
Gefördert werden:
- Vorhaben mit einer maximalen Förderlaufzeit von zwölf Monaten, die in Partnerschaft von Schulen und einem oder mehreren kooperierenden Kulturpartnern stattfinden und von denen ein Impuls für eine nachhaltige Entwicklung der Schule ausgeht. Die Projekte dürfen bei Antragsstellung noch nicht begonnen haben.
- Vorhaben in allen künstlerischen Sparten, allen Formaten und für alle Klassenstufen.
Die Fördersummen:
Die Fördersummen betragen mindestens 1.000 bis maximal 15.000 Euro. Darüber hinaus kann im Einzelfall für größere Projekte eine Förderung für die Dauer von bis zu drei Jahren beantragt werden. Dabei kann bei dreijähriger Laufzeit ein Förderbetrag von maximal 45.000 Euro über die gesamte Laufzeit bewilligt werden. Über die Vergabe der Fördersummen entscheidet eine Jury.
Förderungswürdige Ausgaben:
Entsprechend des eingereichten Kostenplans für alle im Rahmen des Vorhabens erforderlichen Sach- und Personalmittel und im Einklang mit den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (LHO FHH) (also keine laufenden Betriebs- und Personalkosten).
Es werden nur Ausgaben gefördert, die für die Durchführung des Projektes notwendig sind, in der Höhe wirtschaftlich bzw. angemessen sind und direkt durch das Projekt entstanden sind. Die Ausgaben müssen tatsächlich in Form von Zahlungsverkehr entstanden sein.
Förderrichtlinie des Projektfonds Kultur und Schule:
www.kinderundjugendkultur.info
Weitere Informationen & Antragstellung unter:
Hamburger Labelförderung
Das im engen Dialog mit der Branche entwickelte Förderprogramm der Hamburger Labelförderung dient dazu, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen, sowie den Künstleraufbau und die Attraktivität des Musikstandorts Hamburg und die Erwerbschancen innerhalb der Kreativwirtschaft zu verbessern. Mit der Förderung sollen Hamburger Labels bei Musikproduktionen unterstützt werden. Gefördert werden kann der eigentliche Produktionsprozess oder der Bereich Marketing/Promotion.
Weitere Informationen unter:
Live Concert Account
Die Förderung richtet sich an Musikclubs und Musikinitiativen mit festem Spielort in Hamburg, die seit mindestens einem Jahr vom derzeitigen Betreiber geführt werden und während dieser Zeit wenigstens fünf Monate lang für Publikumsverkehr geöffnet waren sowie jährlich mindestens 24 Livemusik-Konzerte veranstalten.
Weitere Informationen unter:
Music WorX
Der Music WorX Accelerator bietet jährlich bis zu drei Hamburger Gründerteams eine intensive professionelle Unterstützung und Entwicklungsperspektive ihres innovativen Geschäftsmodells. In einem komprimierten, dreimonatigen Programm werden die jungen Unternehmen finanziell gefördert und arbeiten intensiv und mit der Unterstützung von Expert*innen an der Weiterentwicklung ihrer Geschäftsidee.
Weitere Informationen unter:
Bezirksamt Altona
Voraussetzungen:
- Das Projekt muss im Bezirksamtsbereich Altona stattfinden.
- Die geförderten Maßnahmen sollen das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern bzw. ergänzen und erweitern.
- Durch die Aktivitäten soll die Kommunikation zwischen Einzelnen und Gruppen im Stadtteil gefördert werden.
- Die kulturellen Aktivitäten sollen das Image des Stadtteils verbessern und damit zu einer positiven Stadtentwicklung beitragen, die wiederum zu einem höheren Maß an Identifikation der Bewohner*innen mit dem Stadtteil führt.
- Unterstützt werden sollen die Eigenaktivitäten der Menschen im Stadtteil. Es sollen Schwellenängste im Umgang und in der Auseinandersetzung mit Kunst abgebaut und zu einer Zusammenarbeit mit Künstler*innen angeregt werden.
- Das Projekt muss eine deutliche Ausrichtung an eine Öffentlichkeit außerhalb der antragstellenden Gruppe haben und sich nicht nur auf Vereins- und Gruppenmitglieder beschränken.
Es können z.B. folgende Kulturbereiche gefördert werden:
- Förderung von Veranstaltungen regionaler Kulturvereine und Initiativen
- Förderung von Theater/Laiengruppen, einschließlich Theateraufführungen
- Förderung von Stadtteilfesten/Straßenfesten mit kulturellen Veranstaltungen
- Förderung von kulturellen Veranstaltungen, z.B. Ausstellungen, Lesungen, Vorträgen, Tanzprojekten etc.
Beantragung:
Bitte nutzen Sie die dafür vorgesehenen Antragsunterlagen, die Sie unter dem folgenden Link herunterladen können (Antrag, Erklärung zur Buchführung, ggf. Liste der Vertretungsberechtigten).
Bei allen geförderten Veranstaltungen ist ein Verwendungsnachweis (Abrechnung) mit einem Sachbericht und Einzelbelegen erforderlich, die nach der Prüfung zurückgesandt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung stadtteilkultureller Veranstaltungen besteht nicht.
Wurde mit dem Projekt bereits begonnen, kann es nicht mehr gefördert werden!
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/altona/finanzplanung/stadtteilkultur/
Kontakt:
Sebastian Wedemann
Tel.: 040 42811-1765/-2075
E-Mail: sebastian.wedemann@altona.hamburg.de
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Voraussetzungen:
- Das Projekt muss im Bezirksamtsbereich Hamburg-Mitte stattfinden.
- Das beantragte Projekt bereichert das kulturelle Leben im Stadtteil und trägt positiv zur Stadtentwicklung bei.
- Das beantragte Projekt trägt zur Verbesserung des Stadtteilimages bei.
- Die Kommunikation sowie die Kooperation zwischen unterschiedlichen kulturellen und sozialen Milieus im Stadtteil wird gefördert und die Teilhabechancen an gemeinsamen kulturellen sowie künstlerischen Aktivitäten werden erweitert.
- Schwellenängste im Umgang und in der Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur werden abgebaut und Anregungen zu einer kreativen Praxis, beispielsweise durch die Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern, gegeben.
- Die Eigenaktivitäten der Menschen im Stadtteil werden im Sinne einer kulturellen Selbstbehauptung unterstützt.
- Das Vorhaben richtet sich an die (Stadtteil-)Öffentlichkeit.
Es können beispielsweise folgende Kulturbereiche gefördert werden:
- Veranstaltungen (zum Beispiel Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen, Ausstellungen, Stadtteilfeste)
- Projekte und Produktionen, die einen erweiterten Zeitrahmen beanspruchen (Veranstaltungsreihen, Kooperationsveranstaltungen oder Ähnliches)
- Kooperationsveranstaltungen und Projekte, die auch in Schulen eingebunden sein können
- Stadtteil- und bezirksübergreifende Vorhaben, wie zum Beispiel Ringveranstaltungen
Beantragung:
Bitte benutzen Sie das dafür vorgesehene Antragsformular, welches Sie unter dem folgenden Link herunterladen oder sich vom Bezirksamt zusenden lassen können. Der schriftliche Antrag sollte mindestens acht Wochen vor Projektbeginn vorliegen.
Wurde mit dem Projekt bereits begonnen, kann es nicht mehr gefördert werden!
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/mitte/stadtteilkultur
Kontakt:
Marion Kohlstädt
Tel.: 040 42854-2561
E-Mail: marion.kohlstaedt@hamburg-mitte.hamburg.de
Bezirksamt Wandsbek
Das Projekt muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Förderung von Kommunikation und Kooperation zwischen unterschiedlichen kulturellen Milieus im Stadtteil unter Berücksichtigung der Teilhabechancen an gemeinsamen kulturellen Aktivitäten
- Abbau von Schwellenängsten im Umgang und in der Auseinandersetzung mit Kunst und Anregung zu eigener kreativer Praxis, zum Beispiel durch die Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern
- Unterstützung der Eigenaktivitäten der Menschen im Stadtteil im Sinne einer kulturellen Selbstbehauptung
- Ausrichtung an die (Stadtteil-) Öffentlichkeit
Gefördert werden können zum Beispiel:
- Theateraufführungen
- Konzerte
- Ausstellungen
- Lesungen
- Veranstaltungsreihen
Beantragung:
Anträge sind schriftlich inklusive Projektbeschreibung und ausgeglichenem Finanzierungsplan spätestens vier Wochen vor Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Sport und Kultur (HSK) im Bezirksamt Wandsbek in zweifacher Ausfertigung von einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben einzureichen.
Eine entsprechende Vorlaufzeit ist somit bei der Planung des Projektstarts zu berücksichtigen!
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/wandsbek/stadtteilkultur/foerderung
Kontakt:
Frau Schützmann
Tel.: 040 42881-2631
Frau Damerau
Tel.: 040 42881-2279
E-Mail: sr22-zuwendungen-inez@wandsbek.hamburg.de
E-Mail: stadtteilkultur@wandsbek.hamburg.de
Bezirksamt Eimsbüttel
Ziele:
- Förderung des künstlerischen Nachwuchses, der Eigeninitiative und Kreativität, verbunden mit Formen der Selbstorganisation
- Verbesserung der Möglichkeiten zwischenmenschlicher Kommunikation über Interessens-, Alters- und Nationalitätengrenzen hinweg
Der Bezirk Eimsbüttel unterstützt Stadtteilkultur auf der Ebene der Projekt- und Zentrenförderung und mit dem Kinderferienprogramm.
Beantragung:
Den Antrag auf Projektförderungen können Sie unter dem folgenden Link herunterladen.
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/eimsbuettel/soziale-stadtteilentwicklung/80306/stadtteilkultur
Kontakt:
Herr Mielke
Tel.: 040 42801-5523
E-Mail: zuwendungen@eimsbuettel.hamburg.de
Herr Eichhorn
Tel.: 040 42801-2249
E-Mail: matthias.eichhorn@eimsbuettel.hamburg.de
Bezirksamt Hamburg-Nord
Voraussetzungen:
- Die geförderten Maßnahmen sollen das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern.
- Durch die Aktivitäten sollen die Kommunikation und Kooperation der Menschen im Stadtteil gefördert werden.
- Die kulturellen Aktivitäten sollen das Image des Stadtteils verbessern und damit zu einer positiven Stadtentwicklung beitragen, die wiederum zu einem höheren Maß an Identifikation der Bewohner mit dem Stadtteil führt.
- Unterstützt werden sollen die Eigenaktivitäten der Bewohner im Stadtteil im Sinne einer kulturellen Selbstbehauptung. Ein Engagement des Antragstellers muss vor der Förderung erkennbar sein.
- Die geförderten Maßnahmen müssen im Stadtteil für jedermann zugänglich sein (Öffentlichkeit).
Wer kann Anträge stellen?
- Vereine
- Initiativen
- Gruppen
- Einzelpersonen, die in Kooperation mit lokalen Akteuren ein Projekt wie z.B. Konzerte, Theater, Lesungen, Ausstellungen, Veranstaltungsreihen, Stadtteilfeste oder Ähnliches durchführen wollen
Geplante Projekte können nur dann bezuschusst werden, wenn sie im Bereich des Bezirkes Hamburg-Nord stattfinden sollen und noch nicht begonnen wurden.
Das zu fördernde Projekt soll sowohl öffentlich und frei zugänglich sein als auch zur Bereicherung des Lebens im Stadtteil beitragen.
Beantragung:
Unter dem folgenden Link können Sie das Antragsformular, die Allgemeinen Nebenbestimmungen sowie die Datenschutzerklärung herunterladen. Dem Antragsformular fügen Sie bitte eine Projektbeschreibung bei.
Da Zuwendungen für bereits begonnene oder schon durchgeführte Projekte nicht bewilligt werden können, denken Sie bitte daran, den Antrag rechtzeitig einzureichen.
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/hamburg-nord/stadtteilkultur/4594194/projektfoerderung
Kontakt:
Susanne Kuckel
Tel.: 040 42804-2798
E-Mail: susanne.kuckel@hamburg-nord.hamburg.de
Bezirksamt Bergedorf
Voraussetzungen:
- Die Projekte sollen das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern.
- Die Projekte sollen das Stadtteilimage verbessern.
- Die Projekte sollen zu einer positiven Stadtteilentwicklung beitragen.
Wer kann Anträge stellen?
- Vereine
- Initiativen
- Gruppen
- Einzelpersonen, die möglichst in Kooperation mit lokalen Akteur*innen ein Projekt durchführen wollen
Danach können beispielhaft gefördert werden:
- Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen, Ausstellungen, Stadtteilfeste)
- Projekte und Produktionen, die einen etwas weiteren Zeitrahmen beanspruchen (z.B. Veranstaltungsreihen, Videoprojekte, Buchproduktionen)
- Stadtteil- und bezirksübergreifende Vorhaben (wie z.B. Ringveranstaltungen)
Beantragung:
Bitte beachten Sie, dass bereits begonnene bzw. durchgeführte Projekte nicht gefördert werden. Ein Projekt gilt als begonnen, sobald dafür entsprechende Verträge abgeschlossen oder Aufträge erteilt wurden. Anträge können jeweils zum 31. Oktober für das Folgejahr gestellt werden. Der Antrag kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden.
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/bergedorf/6717560/projektmittel
Kontakt:
Bezirksamt Bergedorf
Fachamt Sozialraummanagement
Tel.: 040 42891 2817
E-Mail: sozialraummanagement@bergedorf.hamburg.de
Bezirksamt Harburg
Ziele:
- Förderung des künstlerischen Nachwuchses, der Eigeninitiative und Kreativität, verbunden mit Formen der Selbstorganisation
- Verbesserung der Möglichkeiten zwischenmenschlicher Kommunikation über Interessen-, Alters- und Nationalitätsgrenzen hinweg
- Stärkung des Geschichtsbewusstseins und einer lokalen Öffentlichkeit zur Identifikation mit dem jeweiligen Stadtteil als Teil Hamburgs
- Förderung und Unterstützung von Kommunikations- und Freizeitzentren sowie Stabilisierung der lokalen Infrastruktur
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/harburg/kultur-kulturangelegenheiten
Kontakt:
Tel.: 040 42871-2520
E-Mail: Sozialraummanagement@harburg.hamburg.de
Sammelfonds für Bußgelder
In der bundesweit gültigen Strafprozessordnung ist die Möglichkeit vorgesehen, dass im Rahmen von Bewährungsauflagen und bei Einstellung von Strafverfahren eine Bußgeldzahlung zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung erfolgen kann. In Hamburg gibt es dafür den Sammelfonds für Bußgelder. Er setzt sich aus vier Fonds mit jeweils zehn Fördergebieten zusammen. Gerichte und Staatsanwaltschaften weisen den Fördergebieten Bußgelder zu, anstatt sie direkt an gemeinnützige Einrichtungen zu vergeben.
Was geschieht mit den Mitteln aus dem Sammelfonds für Bußgelder?
Jedem der vier Sammelfonds ist ein Verteilungsgremium zugeordnet, das sich jeweils aus einem Richter oder einer Richterin, einem Staatsanwalt oder einer Staatsanwältin, einem Vertreter oder einer Vertreterin der Justizbehörde sowie einem Vertreter oder einer Vertreterin der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zusammensetzt. Die Verteilungsgremien beschließen jeweils im Frühjahr und im Herbst jeden Jahres über die Verteilung der in den Fonds angesammelten Bußgelder.
Wer kann wie Zuweisungen von Bußgeldern beantragen?
Im Namen einer gemeinnützigen Einrichtung können Sie Anträge auf Zuweisung aus dem Sammelfonds für Bußgelder stellen, wenn Ihre Einrichtung dafür bei der Justizbehörde registriert ist.
Für die Teilnahme an den Bußgeldverteilungen müssen die Einrichtungen eine Bittschrift stellen. Die Bittschriften müssen schriftlich bis zum 28. Februar bzw. 31. August zu den Verteilungsterminen beim Sammelfonds für Bußgelder in der Justizbehörde eingereicht werden. Für jede Bußgeldverteilung ist eine neue Bittschrift einzureichen.
Worauf muss geachtet werden?
- Ihre Einrichtung muss einen gemeinnützigen Zweck verfolgen.
- Sie können einen Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid vorweisen.
Für die Registrierung Ihrer Einrichtung brauchen Sie:
- einen gültigen Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid beziehungsweise einen vorläufigen Bescheid (§ 60 AO),
- eine aktuelle Vereinssatzung,
- einen Vereins- (Handels-)registerauszug beziehungsweise ein Genehmigungsschreiben der Stiftungsaufsicht.
Weitere Informationen unter:
www.hamburg.de/justizbehoerde/service/3810240/bussgeldfonds
Kontakt:
Tel.: 040 42843-3270
E-Mail: bussgeldfonds@justiz.hamburg.de
Weitere FörderÂmöglichkeiten
miz.org
Organisationen und Einrichtungen im Bereich der Musikförderung
Förderdatenbank des Bundes
In der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: Nutzen Sie die Suchfunktion und durchforsten Sie das aktuelle Förderangebot.
Weitere Informationen und die Förderdatenbank finden Sie unter:
Stiftungsfinder
Weitere Stiftungen finden Sie mit der Stiftungssuche des Bundesverbandes deutscher Stiftungen e. V. ist eine Online-Navigationshilfe zum deutschen Stiftungswesen. In der kostenlosen Stiftungssuche finden Sie rund 11.000 in Deutschland tätige Stiftungen.
Der Stiftungsfinder:
Finanzierungsfinder
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie mit dem Finanzierungsfinder der Hamburger Kreativgesellschaft. Hier finden Sie sowohl Förderungen von Stadt und Staat als auch Förderungen durch private und öffentliche Stiftungen und Vereine ergänzt durch Kredite, Darlehen und Beteiligungen, die für alle Branchen zur Verfügung stehen.
Der Finanzierungsfinder:
www.kreativgesellschaft.org/finanzierung/finanzierungsfinder
Mitglieder-Events auf unserer Website
Sie planen eine Veranstaltung oder Tagung rund um die Musik und sind Mitglied beim Landesmusikrat Hamburg? Dann können Sie Ihr Event auf unserer Website veröffentlichen. Nutzen Sie dafür unser Online-Formular. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hamburg klingt
Die Hamburger Musikszene im Ãœberblick!
Musikalische Bildung in Hamburg
Hier erhalten Sie Informationen zu musikalischen Bildungsangeboten in Hamburg. Dazu gehören Schulen, die erweiterten Musikunterricht anbieten, Musikschulen im VdM, Hochschulen sowie Informationen zu Hamburger Orchestern, Chören und Ensembles, die sich als Förderungseinrichtungen für das instrumentale und vokale Ensemblemusizieren verstehen.
Weitere Informationen:
www.miz.org
Hochschule für Musik und Theater Hamburg:
www.hfmt-hamburg.de
Musikwissenschaftliches Institut Hamburg :
www.kulturwissenschaften.uni-hamburg.de/hm
www.kulturwissenschaften.uni-hamburg.de/sm
Forschung und Dokumentation in Hamburg
Weitere Informationen:
www.miz.org
Musikwirtschaft in Hamburg
Interessengemeinschaft Hamburger Musikwirtschaft e.V.:
www.musikwirtschaft.org
Hamburg Kreativ Gesellschaft:
www.kreativgesellschaft.org
Jazz in Hamburg
Jazz lebt! Jazz in Hamburg hat Tradition und beheimatet eine quirlige Szene. Das Genre lebt vom kulturellen Austausch, Jazz ist Begegnung, Improvisation und Miteinander. Die Stadt Hamburg beheimatet diverse Jazzfestivals: Elbjazz, Überjazz und Jazz Open sind internationale Leuchttürme mit Kultcharakter!
Hier finden Sie Informationen und Veranstaltungen zum Thema Jazz in Hamburg:
www.jazzbuero-hamburg.de
www.sued-kultur.de
www.jazzlab.info
www.jazzfederation.de
Clubs in Hamburg
Hamburg ist Musikstadt, Partystadt, Clubstadt! Die Hamburger Clubszene hat mit einer Vielzahl an Locations, Musikgenres und Livemusik eine Menge zu bieten.
Hier finden Sie mehr Informationen zur Vielfalt der Hamburger Clubszene:
clubkombinat.de/projekte/clubplan
Hier finden Sie das Programm von über 100 Clubs und Veranstaltern in Hamburg: Konzerte, Party und vieles mehr:
clubkombinat.de/veranstaltungskalender
Hier finden Sie Musik, Clubs und Bands in Hamburg:
Rock und Pop in Hamburg
Die Rock- und Pop-Musik hat in Hamburg eine lange Tradition. Nicht nur für die Beatles war Hamburg Sprungbrett zur Weltkarriere!
Hier finden Sie Informationen und Veranstaltungen zum Thema Rock & Pop in Hamburg:
Klassik in Hamburg
Von Klassik über Jazz, Rock, Pop bis hin zur Uraufführung: Elbphilharmonie, Laeiszhalle und Staatsoper bieten in Hamburg abwechslungsreiche Konzertreihen, Events und internationale Künstler*innen sowie Ensembles der Spitzenklasse. Die hanseatische Musikgeschichte reicht bis ins 17. Jahrhundert zurück. Und auch heute spielt Hamburg zukunftsgerichtet in der weltweiten Liga der klassischen Musik die erste Geige.